Beschwerde gegen Urteil

TRIER. (wie) Das Land hat Beschwerde gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts eingelegt: Es will die Entscheidung, dass die Witwe eines Polizisten aus dem Kreis Bitburg-Prüm eine höhere Hinterbliebenenversorgung erhält, kippen.

Zunächst sah es so aus, dass die Frau nach langem, anstrengendem Prozessieren endlich Recht bekommen hat: Ihr Mann war 2003 nach über zweijährigem Koma gestorben. Im März 2001 war der damals 50-jährige Polizist bei einer Unfallaufnahme auf der Bundesstraße 257 bei Alsdorf (Kreis Bitburg-Prüm) von einem Raser erfasst worden. Er erlitt schwere Hirn- und Lungenverletzungen, lag seitdem im Koma. Das Land weigerte sich nach seinem Tod, den Unfall als so genannten qualifizierten Unfall, bei dem eine besondere Lebensgefahr für ihn und seinen Kollegen bestand, anzuerkennen. Doch nur dann hätte die Ehefrau Anspruch auf ein höheres Witwengeld gehabt. Gegen die Entscheidung des Landes wehrte sie sich. Erst das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied in zweiter Instanz: Es war ein qualifizierter Dienstunfall, der Frau stehen 475 Euro mehr an Hinterbliebenenversorgung zu. Eine Revision ließen die Koblenzer Richter nicht zu (der TV berichtete). Dagegen hat nun das Land Beschwerde eingelegt. Es will, wie Miriam Lange, Sprecherin der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier unserer Zeitung bestätigte, eine höchstrichterliche Klärung des Falles vor dem Bundesverwaltungsgericht erreichen. Das Verfahren habe "grundsätzliche Bedeutung", daher habe man sich entschlossen, gegen die Nichtzulassung der Revision vorzugehen. Geht die Beschwerde durch, wird das Verfahren über den mittlerweile vier Jahre zurückliegenden Fall vor dem Bundesgericht in Leipzig wieder neu aufgerollt.

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