Bungee-Unglück: Es bleibt bei Bewährung

KARLSRUHE/DAUN. Die fünf zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren gegen die Betreiber und Mitarbeiter eines Bungee-Katapults, durch das im August 2004 eine 14-Jährige auf der Dauner Kirmes ums Leben kam und eine 16-Jährige verletzt wurde, sind mit einer Ausnahme rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft Trier verworfen.

Acht Monate nach dem "Bungee-Prozess" vor dem Landgericht Trier, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hat, hat der Bundesgerichtshof nun die Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft Trier verworfen. Dies teilte die Pressestelle des Trierer Gerichts mit. Eine Begründung der Urteile haben die Bundesrichter nach Auskunft der Trierer Richterin Claudia Stadler nicht mitgeliefert. Die im Februar dieses Jahres von der zweiten großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Rolf Gabelmann zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen für das Betreiber-Ehepaar des Unglücks-Fahrgeschäfts und zwei ihrer Angestellten sind somit rechtskräftig. Das Urteil gegen einen weiteren Angestellten ist nach wie vor vorläufig, da er auch persönlich noch Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt hat. Und darüber müssen die Bundesrichter noch zusätzlich entscheiden. Die Staatsanwaltschaft Trier, die gestern nach eigenem Bekunden über die Entscheidung aus Karlsruhe noch nicht informiert war und daher keine Stellung beziehen wollte, hatte zwar die Höhe der Strafen akzeptiert, nicht jedoch die Aussetzung zur Bewährung. Chef-ankläger Horst Roos kritisierte damals: "Es gab nicht nur ein einmaliges Versagen, sondern eine Kette von Verfehlungen." Das Landgericht sah das anders und sprach davon, dass "alle auf einmal einen gravierenden Fehler" gemacht hätten. Daher wurde den Angeklagten kein Vorsatz zur Last gelegt, sondern lediglich Fahrlässigkeit - und somit eine Bewährungsstrafe verhängt. Bei dem Unglück auf der Dauner Laurentius-Kirmes im August 2004 wurden die beiden Mädchen unangeschnallt mit der Bungee-Kugel in die Höhe katapultiert. Während sich die 16-Jährige am Gestänge festklammern konnte, stürzte die 14-Jährige aus über 60 Metern in die Tiefe.

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