Damm gegen Strahlenfracht

MAINZ. (win) Einmütig hat der Mainzer Landtag eine Erhöhung der radioaktiven Ableitung des französischen Atommeilers Cattenom in die Mosel abgelehnt. Sobald die offiziellen Antragsunterlagen vorliegen, will das Mainzer Umweltministerium das Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit einleiten.

Nicht mehr, sondern weniger Strahlenfracht und Krebs erzeugende Stoffe dürfen von den grenznahen Reaktorblöcken in Cattenom in die Umwelt abgelassen werden, darin waren sich die Fraktionen im Landesparlament einig. Höchst umstritten war allerdings die Informationspolitik von Land und Bund zwischen Grünen, CDU und Umweltministerin Margit Conrad (SPD). Die Grünen warfen Conrad vor, erst sieben Wochen nach einer ersten Vorab-Information Anfang Juli durch die französische Seite aktiv geworden zu sein. Und dies auch nur nach Aufforderung. Die Union kritisierte vor allem, dass die betroffenen Kommunen vom Umweltministerium nicht umgehend informiert worden seien und erst aus der Zeitung von den Plänen des Cattenom-Betreibers EDF erfahren hätten. Conrad verwies wiederum darauf, dass der Bundesumweltminister für die Beteiligung der deutschen Seite am Verfahren zuständig sei. Der sei jedoch von den französischen Behörden nicht rechtzeitig, wie vorgegeben, vor der Offenlegung der Pläne informiert worden. Minister Trittin (Grüne) selbst habe sich allerdings auch Zeit gelassen, diese Beteiligung einzufordern. Bei den überlassenen Vorab-Informationen gibt es laut Conrad Übersetzungs- und Auslegungsprobleme. Inzwischen ist das Antragsverfahren für die geplante Neufestsetzung der Ableitungen bis Mitte Oktober verlängert worden. Die EDF will vor allem die Einleitung von radioaktivem Tritium ab 2006 um 25 Prozent erhöhen. Die Grenzwerte von teilweise hoch radioaktiven Stoffen sollen dagegen in Richtung tatsächlicher Ableitungen verringert werden. Für die Erhöhung der Tritium-Werte gibt es laut Conrad derzeit keinen Anlass. Eine stärkere Nutzung der Brennstäbe, die als Grund dafür angegeben wird, ist nach ihrem Kenntnisstand noch nicht einmal beantragt, geschweige denn geprüft. Grundsätzlich gilt ein Minimierungsgebot

Entscheidend ist laut Conrad bei allen radioaktiven oder chemischen Einleitungen, ob dem so genannten Minimierungsgebot entsprochen wird, das eine so geringe Umweltbelastung wie technisch möglich verlangt. So liegen nach ihren Angaben momentan die flüssigen radioaktiven Ableitungen von Cattenom - Tritium ausgenommen - bei rund zehn Prozent der Werte von Anfang der 90er Jahre. Ein gemeinsames Vorgehen gegen die EDF-Pläne will Conrad mit ihren Kollegen aus dem Saarland und Luxemburg am 17. September in Trier abstimmen. Der Grünen-Abgeordnete Reiner Marz (Trier) bezeichnete Cattenom als pannenträchtigen Reaktor. Es gelte, seine Belastungen auf Null zu setzen. Auch die Einleitung nicht radioaktiver Krebs erregender Stoffe müsse verhindert werden. Sicherheit biete letztlich nur ein Atomausstieg. CDU-Mann Dieter Schmitt (Fisch) forderte das Land auf, einer angekündigten Klage des Kreises Trier-Saarburg beizutreten und sie mit Experten-Gutachten zu unterstützen. Er mahnt zudem eine betreiberunabhängige Fernüberwachung und die Einbeziehung der Grenzregion in die engere Katastrophenschutzzone an.

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