Die Fronten im Schulstreit verhärten sich zunehmend

Ihr erstes Treffen vor dem Trierer Arbeitsgericht hatten gestern der Leiter des evangelischen Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums (DBG) Schweich, Heinrich Bentemann, und die Dietrich-Bonhoeffer-Stiftung als Schulträger. Die Verhandlung endete mit einer Vertagung. Derweil forderte der Evangelische Kirchenkreis Trier beide Seiten zum Einlenken auf, verbunden mit einem Rücktrittsappell an den Stiftungsvorstand.

Schweich/Trier. Bentemann war kurz vor Weihnachten vom Schulträger wegen "Kommunikationsstörungen und eigenmächtigen Entscheidungen" beurlaubt worden. Zwar kehrte er nach drei Monaten formell auf seinen Posten zurück, wurde jedoch von der Trägerstiftung in seinen Rechten als Schulleiter wie auch als Lehrer eingeschränkt. So darf Bentemann die Schule nicht nach außen vertreten, darf keine Personalgespräche unter vier Augen führen und keinen Unterricht in den Klassen erteilen. In einem Gütetermin vor dem Trierer Arbeitsgericht wollte Bentemann nun auf seine vertragsmäßige Beschäftigung als Schulleiter mit allen Rechten und Pflichten klagen. Der zurzeit arbeitsunfähig gemeldete Schulleiter war mit seiner Rechtsanwältin Margit Bastgen und deren Sozia Nadja Ensch erschienen. Die Trägerstiftung war vertreten durch deren Vorsitzende Renate von Schubert und Rechtsanwalt Reinhold Schmitt. Zuständigkeit des Gerichts bezweifelt

Zu einer eingehenden Behandlung der anstehenden Thematik kam es jedoch nicht. Als Arbeitsrichter und Gerichtspräsident Karl-Heinz Radünzel um mündlichen Vortrag bat, errichtete Rechtsanwalt Schmitt eine formale Hürde, indem er die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts im Falle "Bentemann" in Zweifel zog. Dies wies die Gegenseite mit Hinweis auf den zivilrechtlichen Arbeitsvertrag zwischen Bentemann und Schulträgerstiftung zurück. Die darauf folgende Diskussion drehte sich mehr oder weniger im Kreise. Da keine der Seiten auch nur einen Millimeter von ihren Positionen abwich, beendete Gerichtsdirektor Radünzel schließlich die Debatte mit einem Beschluss. Danach wird zunächst das Arbeitsgericht über seine Zuständigkeit im Fall "Bentemann" entscheiden. Die Entscheidung soll den Prozessparteien in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Vermutlich wird dies schon vor dem Tag geschehen, an dem sich Bentemann und Stiftung erneut vor dem Trierer Arbeitsgericht treffen. In diesem zweiten Verfahren fordert Bentemann wegen der "rechtswidrigen Beurlaubung" von der Stiftung Schmerzensgeld, Schadensersatz, die Unterlassung ehrverletzender Äußerungen sowie die Einstellung weiterer Mobbinghandlungen.Unabhängig davon beantragte Anwältin Bastgen eine einstweilige Verfügung gegen eine Anordnung der Stiftung. Die hatte den Schulleiter vier Tage nach seiner Krankmeldung vom 7. Mai zu einer amtsärztlichen Untersuchung aufgefordert, was wiederum zu diesem rechtlichen Schritt gegen die Stiftung führte.Angesichts sich verschärfender Streitereien vor den Gerichten hat der Kreissynodalvorstand (KSV) des Evangelischen Kirchenkreises Trier in einer gestern veröffentlichten Stellungnahme beide Seiten aufgerufen, am DBG Schweich einen Neuanfang zu ermöglichen. Gerichtliche Auseinandersetzungen seien für eine zukunftsorientierte, tragfähige Lösung des Konflikts nicht hilfreich, heißt es. An den Stiftungsvorstand wird appelliert, aus eigenen Stücken den Weg frei zu machen. Eine andere Möglichkeit als diesen Appell lasse die Stiftungssatzung derzeit nicht zu. Allerdings habe der KSV den Strukturausschuss des Kirchenkreises bereits damit beauftragt, auch Strukturen und Satzungsfragen von Gymnasium und Stiftung in Abstimmung mit dem Landeskirchenamt zu überarbeiten. Superintendent Christoph Pistorius: "Der Konflikt hat Schwächen in den Strukturen und in der Satzung erkennen lassen. Die werden wir beheben." Meinung Ein spätes wie deutliches Signal Zu einem rechtlichen Ergebnis führte das Treffen vor dem Trie rer Arbeitsgericht nicht. Aber es brachte die Erkenntnis, dass sich Schulleiter und Schulträger immer tiefer in ihren Gräben verschanzen. Mit jeder gerichtlichen Auseinandersetzung werden sich die Fronten weiter verhärten. In dieser Situation hat der Kirchenkreis Trier ein Signal gesetzt. Man will den Dingen nicht länger hilflos zuschauen müssen. Eine geänderte Stiftungssatzung, die den kirchlichen Stiftungsträgern offenbar direkte Eingriffsrechte verleihen wird, soll Abhilfe schaffen. Leider ist dies eine längst überfällige Maßnahme. Warum nahm man sie nicht schon im Herbst 2006 in Angriff, als der Konflikt längst offensichtlich war? f.knopp@volksfreund.de

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