Ebay-Schnäppchen vor Gericht

KUSEL. Ein Haus für 2,50 Euro: Darüber streiten sich demnächst eine Hausfrau aus Paderborn, die glaubt das Schnäppchen ihres Lebens gemacht zu haben, und ein Familienvater aus dem Kreis Kusel, der das Angebot bei Ebay machte, vor Gericht.

Sie wollte Regenjacken für ihre Kinder bei Ebay ersteigern. Statt der wetterfesten Kleidung hat Sabine Wilke aus Paderborn ein Haus im Internet gekauft - für 2,50 Euro. Das zumindest glauben sie und ihr Anwalt Achim Riesenberger. Der Fall sorgte im Sommer bundesweit für Aufsehen. Der Anbieter des angeblichen Schnäppchens, Harry Zinßmeister aus dem rheinland-pfälzischen Henschtal (Kreis Kusel), behauptet nämlich, er habe nicht das Haus im Internet angeboten, sondern nur die Dienstleistung zum Bau des selben. Am 4. November werden sich die Paderborner Hausfrau und der Familienvater zum ersten Mal gegenüberstehen. Dann kommt es nämlich zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Kaiserslautern. Das Gericht hat die Prozesskostenhilfe für die Paderbornerin genehmigt und damit den Weg für die juristische Auseinandersetzung geebnet. Sabine Wilke pocht noch immer darauf, ein Haus für 2,50 Euro erstanden zu haben, immerhin haben sie und ihr Mann sich bereits ein Grundstück in ihrem Heimatort nach dem Erbbaurecht gekauft: 99 Jahre für 550 Euro jährlich. Dort soll ihr Traumhaus - "eineinhalb geschossig, 113,2 Quadratmeter Wohnfläche", wie es von Zinßmeister bei Ebay angepriesen wurde - stehen. Sein Anwalt, der Trierer Christian Kruchten, verweist jedoch darauf, dass sein Mandant kein Bauunternehmer sei und bei seinem Gebot ausdrücklich darauf hingewiesen habe, nicht unter 104 000 Euro zu bieten, auch wenn er es zu einem Mindestgebot von einem Euro eingestellt habe. Kruchten gesteht, dass der Prozess "nicht einfach" wird. Die Tatsache, dass der Klägerin Prozesskostenbeihilfe gewährt worden sei, deute daraufhin, dass das Gericht möglicherweise ein Grundsatzurteil fällen will. Daher kündigt der Anwalt, der seine Kanzlei im saarländischen Losheim hat, bereits an, notfalls "durch alle Instanzen" zu gehen. Denn ein Vergleich kommt für ihn nicht in Frage: "Da müsste ja mein Mandant auf jeden Fall zahlen. Genau das wollen wir ja verhindern." In der Tat könnte dem Urteil grundsätzliche Bedeutung zukommen. Denn immer häufiger müssen sich Gerichte mit Streitigkeiten über Ebay-Versteigerungen auseinandersetzen. Erst kürzlich entschied der Bundesgerichtshof, dass es auch für im Internet ersteigerte Waren ein Widerspruchsrecht gibt. Viele erwarten vom Kaiserlauterer Landgericht Klärung darüber, inwieweit in der Produktbeschreibung der in Ebay angebotenen Waren genannte Mindestgebote bindend sind.

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