Ein besonderer Fall

Das Weingut Johann Josef Prüm aus Bernkastel-Wehlen klagt vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz. Grund: Sein Geschäftsprinzip, Wein aus "alten Reben" zu keltern, werde bei der Flurbereinigung kaum berücksichtigt.

 Manfred Prüm und Tochter Katharina vom Weingut Johann Josef Prüm stehen vor Gericht. TV-Foto: Archiv/Cordula Fischer

Manfred Prüm und Tochter Katharina vom Weingut Johann Josef Prüm stehen vor Gericht. TV-Foto: Archiv/Cordula Fischer

Koblenz/Bernkastel-Wehlen. Durch die Flurbereinigung sollen Arbeits- und Produktionsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft verbessert werden, indem man kleine Parzellen sinnvoll umverteilt und so große zusammenhängende Gebiete erzielt. Soweit die Theorie. In der Praxis hingegen müssen Befindlichkeiten berücksichtigt werden. Ein besonderer Fall ist Moselwinzer Manfred Prüm aus Bernkastel-Wehlen. Konkret geht es um die renommierte Lage "Zeltingen-Sonnenuhr", die überwiegend mit "alten Reben" bepflanzt ist. Gemeint sind Stöcke, die 30 Jahre und älter sind. Zwar sind die Reben mit dem dicken Stamm längst nicht mehr so ertragreich wie jüngere Gewächse, dafür erreichen sie eine seltene Qualität: Das Wurzelwerk ist tiefer und verzweigter, sodass mehr Mineral- und Inhaltstoffe in die Trauben gelangen. Entsprechend teuer lassen sich diese Weine vermarkten. Durch die Flurbereinigung sieht der Inhaber des traditionsreichen Weinguts Johann Josef Prüm diese Geschäftsphilosophie gefährdet. 9000 Quadratmeter hat er ins Reformverfahren eingebracht - "zu 100 Prozent mit alten Reben bestockt". Bei der Neuverteilung hat er rund 8000 Quadratmeter bekommen - nach seiner Rechnung nur zu 30 Prozent mit "wurzelechten" Reben, da die neuen Parzellen zum Teil gerodet und saniert werden müssen.Dabei lässt sich der Verlust kaum ausgleichen, da die Wurzelechten wegen der Reblausgefahr nicht mehr gepflanzt werden dürfen. Zwar kann Prüm dies durch andere Lagen auffangen, sieht sich in Zeltingen aber "gravierenden Nachteilen ausgesetzt".Die Vertreter des beklagten Landes sehen dies anders: So kommt das Mainzer Landwirtschaftsministerium auf andere Zahlen. "Gerade bei den vielen kleinen Parzellen muss man genau nachrechnen", erklärt Ministerialrat Erich Marx. Hinzu komme, dass Prüm ohnehin 40 Prozent seines Altbestandes hätte sanieren müssen. Ebenso sollen die "alten Reben" auch bereits bei der Wertermittlung der Parzellen berücksichtigt worden sein.Ein besonderer Fall: "An sich spielt der Aufwuchs einer Parzelle keine Rolle", stellte der Vorsitzende Richter Jürgen Held fest. "In diesem Fall sind wir jedoch zu einer anderen Ansicht gekommen." So soll nun erst die genaue Verhältnismäßigkeit des Rebenverlustes für Prüm geklärt werden, ehe es zu einem Urteil kommt.

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