Eine Anwältin für Kinder

TRIER. Einen Service spezieller Art bietet die Rechtsberatung des Kinderschutzbunds (KSB). Die Fachanwältin für Familienrecht, Yvonne Gouverneur, gibt Kindern und Jugendlichen telefonisch Auskunft in rechtlichen Fragen.

Einmal im Monat kommt die Rechtsanwältin Yvonne Gouverneur wegen der Rechtsberatung in den Kinderschutzbund und nimmt Anrufe entgegen. Die Form des Beratungsangebots ähnelt dem des Kinder- und Jugendtelefons. Allerdings mit einem großen Unterschied: Ratsuchende wählen nicht die kostenlose, bundesweit einheitliche "Nummer gegen Kummer" (0800-1110333), sondern müssen für die Rechtsberatung die Telefonnummer des Kinderschutzbunds (0651/9911300) eintippen. Zwar ist die Beratung kostenlos, der Anruf aber nicht. Vielleicht ein Grund, dass die Rechtsberatung nicht sehr stark nachgefragt wird. Die 36-Jährige spricht von einem "Manko", dass im KSB kein weiterer, kostenloser Anschluss machbar ist, da gerade Kinder und Jugendliche gerne und schnell zum Handy greifen. Seit fünf Jahren gibt es die telefonische Rechtsberatung im KSB. Anfangs existierten noch Flyer, die auf das Angebot hinwiesen und in verschiedenen Einrichtungen verteilt wurden. Dafür fehle es mittlerweile an Geld und Personal, sagt Gouverneur. Die Anrufe, die sie erhält, sind ganz unterschiedlicher Art. "Ich will ausziehen, meine Eltern sind ganz furchtbar. Wo bekomme ich Geld her? Habe ich Unterhaltsansprüche?", lauten etwa die Fragen einer 15-Jährigen. Da kann es schon mal vorkommen, dass Gouverneur nicht nur rechtliche Fakten erläutert. Sondern ein Stück Lebensberatung gibt. Der Hintergrund müsse beleuchtet, die ganze Situation erfragt werden. "Die Frage ist ja, ob es überhaupt sinnvoll ist, als 15-Jährige auszuziehen und mit ihr zu besprechen, ob sie sich vorstellen kann, alleine zu wohnen." Ihren Arbeitsplatz hat Gouverneur am Telefon von Eva Rassau, die als Bürokraft alle Fäden im KSB zusammenhält. Rechtzeitig, bevor Gouverneur ihren Telefondienst antritt, muss Rassau das Feld räumen, damit sich die beiden nicht ins Gehege kommen - und kann notfalls nur noch "Stillarbeit" verrichten, damit Gouverneur telefonieren kann. Für Gesetzestexte und Nachschlagwerke ist in dem voll gestellten Büro ebenfalls kein Platz vorhanden. Zwar kämen die meisten Fragen aus Bereichen, mit denen sie als Anwältin ohnehin täglich zu tun habe. "Es kam aber auch schon vor, dass ich nicht ad hoc antworten und erst mal nachgucken musste. Dann kann man den Anrufer nur bitten, in der nächsten Fragestunde nochmal anzurufen." Häufig nehmen Jugendliche über ältere Kontaktpersonen die Rechtsberatung in Anspruch. Wie eine Frau, die wissen will, ob ihre Nichte tatsächlich beim Vater leben muss - obwohl sie sich wehrt und viel weint. Falls ein Verdacht von Missbrauch entsteht, empfiehlt Gouverneur den Kinderschutzdienst, der für diese Fälle zuständig ist. Doch meist sind es ganz alltägliche Dinge, die die Anwältin und Mutter zu klären hat. Wie die Anfrage, was bezüglich des Alkoholkonsums von Jugendlichen bei Feiern zu beachten ist. Bislang verfolgte der Kinderschutzbund das Konzept der anonymen Beratung. Sollte eine "Burg" Realität werden, ist eine zusätzliche, persönliche Rechtsberatung für Kinder und Jugendliche durchaus vorstellbar - ein Angebot, das Gouverneur ehrenamtlich bietet. Telefonische Rechtsberatung immer am ersten Mittwoch im Monat zwischen 18 und 19.30 Uhr unter der Telefonnummer 0651/9911300.

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