Falscher Graf ist kein Unbekannter

Der falsche Graf, der wegen Verdachts des Anlagebetrugs im saarländischen Mettlach festgenommen wurde (der TV berichtete) ist bereits in den 1990er Jahren in der Region wegen dubioser Geschäfte aufgefallen.

Trier. Selbst Finanzprofis brauchen lange, um durch das Firmengeflecht des falschen Barons durchzusteigen. Über Mittelsmänner hat der 61-Jährige, der im schleswig-holsteinischen Neumünster als Wolfgang B. geboren wurde, verschiedene Verwaltungs- und Immobilienfirmen gegründet. B., der sich selbst als Graf von S. bezeichnet, tritt selbst jedoch nicht offiziell bei den Firmen in Erscheinung, allenfalls über Beteiligungsgesellschaften. Eine davon sitzt im luxemburgischen Wasserbillig. Zusammen mit einer gleichaltrigen, aus dem amerikanischen York stammenden Gräfin und einer aus Trier stammenden Angestellten führt er laut luxemburgischem Handelsregister nahe der deutschen Grenze eine Beteiligungsgesellschaft. Diese ist auch an dem Weinimport-Export in Langsur (Trier-Saarburg) beteiligt, der sich dort in einem kleinen Anbau befindet, der am Dienstag im Rahmen der grenzüberschreitenden Aktion gegen Wolfgang B. durchsucht worden war. Geschäftsführerin dieses Weinimports ist eine Betriebswirtin, die gleich bei mehreren der "gräflichen" Unternehmen als Chefin eingetragen ist, die neben Langsur und Wasserbillig unter anderem in Euskirchen, Konz, Wasserliesch und Perl eingetragen sind. Nach TV-Recherchen ist B. in der Region ohnehin kein Unbekannter. In den 90er Jahren soll er bereits mit dubiosen Geschäftsideen und falschen Aktien Geschäftspartner um Millionen geprellt haben, damals noch ohne Grafentitel. Gewohnt haben soll er unter anderem in Tawern und Nittel (Trier-Saarburg) und im lothringischen Sierck-les-Bains. 1998 wurde er wegen Betrugs verurteilt, saß zwei Jahre in Trier in Haft, bevor er Geschäfte mit Immobilienfonds begann. Anlegern versprach er bis zu 17 Prozent Rendite. 50 Millionen Euro kassierte der falsche Graf von den Anlegern. 40 Millionen davon, steckte er nach den bisherigen Ermittlungen in die eigene Tasche.

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