Gefängnisstrafe für Drogenhändler

Trier. (sey) Weil er in Saarburg monatelang mit Drogen gehandelt hat, muss ein 34-jähriger Mann aus Trier für vier Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Das hat am Montag die Dritte Große Strafkammer des Trie rer Landgerichts entschieden.

Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hatte der selbst stark drogenabhängige Mann mit den Rauschgiftgeschäften seinen Lebensunterhalt finanziert. Er verkaufte an seine Kunden im Raum Saarburg vor allem Amphetamin, Haschisch und Ecstasy-Pillen. In das Urteil flossen ältere Verurteilungen des Trierer Amtsgerichts mit ein. Der 34-Jährige ist nach Angaben von Prozessbeobachtern mehrfach wegen Einbrüchen und Diebstählen vorbestraft. Er saß bislang 15 Jahre und damit knapp die Hälfte seines Lebens im Gefängnis. Das gestrige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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