Gericht hat das letzte Wort

Muss eine Krankenkasse für eine spezielle Trink-Nahrung zahlen, die eine Eifelerin ihrer schwer behinderten Tochter gibt, obwohl mehrere Gutachten die Notwendigkeit des Nahrungsergänzungsmittels bezweifeln? Das von der Mutter angerufene Trie rer Sozialgericht hat noch nicht entschieden.

Trier. (sey) Muss die Barmer Ersatzkasse die Kosten für eine hochkalorische Zusatz-Nahrung übernehmen, die eine Mutter ihrer an einer angeborenen Hirnfehlbildung leidenden Tochter gibt? "Nein", meint jedenfalls die Krankenkasse und verweist auf insgesamt drei Gutachten, die laut Barmer die Notwendigkeit der Trinknahrung bestreiten (der TV berichtete). Die Mutter zahlte die Ampullen also aus eigener Tasche und zog vors Sozialgericht.

Am Montag war Anhörungstermin, eine Entscheidung steht allerdings aus. Wann sie fällt, ist nach Angaben des Bitburger Rechtsanwalts Matthias Kimmlingen noch offen. Kimmlingen vertritt die Mutter der 17-Jährigen.

Nach Aussage des Anwalts haben sich die Voraussetzungen inzwischen auch geändert, weil die schwer behinderte Jugendliche mittlerweile weitgehend über eine Magensonde ernährt werde. Die Sonden-Nahrung werde von der Kasse gezahlt. Ob zusätzlich auch noch die Trinknahrung erforderlich sei, werde nun geprüft, sagte Kimmlingen dem TV.

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