Gericht spricht Tornado-Pilot höheres Ruhegehalt zu

Büchel/Koblenz · Das Koblenzer Verwaltungsgericht hat einem 35-jährigen Tornado-Piloten ein höheres Ruhegehalt zugesprochen. Dieses hatte ihm die Bundeswehr nach einem Unfall bei einer Landung in Büchel verweigert.

Büchel/Koblenz. Laut dem Koblenzer Verwaltungsgericht haben "Fehleinschätzungen und Informationsdefizite" zu dem Unfall geführt, bei dem ein Bundeswehr-Hauptmann und sein Kopilot beim Notausstieg mit dem Schleudersitz aus einem Tornado-Militärjet der Bundeswehr schwer verletzt worden waren.
Spezielle Lande-Situation


Die jetzt getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts drehte sich um die Frage, ob sich der Kampfpilot seine multiplen Knochenbrüche bei einer Diensthandlung mit einer besonderen Lebensgefahr zugezogen hat. Dies sei zwar bei Nachtflügen mit einem Tornado - auch bei schlechten Witterungsverhältnissen - nicht der Fall, jedoch habe bei dieser Landung eine "spezielle Situation" vorgelegen.
Ein Untersuchungsausschuss der Bundeswehr hatte selbst mehrere Fehler erkannt. Laut einem Bericht war die Landung durch Schneematsch auf der Landebahn sowie sich ständig drehende starke Winde erheblich erschwert. Zudem hat es Fehler bei der Kommunikation gegeben. Dem Piloten lagen fehlerhafte Messergebnisse vor, so dass er die schlechten Bedingungen nicht richtig einschätzen konnte. Auch bei der Kommunikation zwischen zwei Fluglotsen sei es zu Problemen gekommen, ein Soldat habe sich mehrfach versprochen - und sich wiederholt korrigieren müssen. Laut Gericht war damit dieser Landeversuch in Büchel lebensgefährlich und hätte nicht genehmigt werden dürfen.
Die Richter wiesen auch die anderen Argumente der Bundeswehr zurück. Diese hatte versucht, die gefährliche Landung und den Ausstieg mit dem Schleudersitz voneinander zu trennen.
Laut Urteil war aber die Landung die Diensthandlung selbst; zudem sei dem Piloten klar gewesen, dass der Ausstieg aus dem Flugzeug mit einem Schleudersitz aufgrund der enormen Beschleunigungskraft und des harten Aufpralls zu schweren Verletzungen der Wirbelsäule, Knochenbrüchen und Organverletzungen führen kann. "Bei dieser Sachlage ist das Argument der Beklagten, der Kläger habe sich beim Ausstieg aus dem Luftfahrzeug der Gefahr entziehen wollen und die Diensthandlung zugunsten der Rettung des eigenen Lebens abgebrochen, schlechterdings nicht nachvollziehbar", begründen die Richter ihre Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort