Grenze für Nebenjobs

MAINZ. (win) Bürgermeister und Landräte sollen nach dem Willen der Grünen zur Offenlegung aller Nebenjobs verpflichtet werden. Zudem wollen sie die Zahl der Aufsichtsratsposten per Gesetz begrenzen.

Mehr Klarheit bei den Nebentätigkeiten von kommunalen Wahlbeamten verlangen die Grünen im Landtag. Bürgermeister und Landräte sollten alle Posten etwa in kommunalen Betrieben oder Gesellschaften, die ihnen durch ihr Hauptamt entweder durch Satzung oder durch Wahl zufallen, veröffentlichen, forderte Grünen-Fraktionsvize Reiner Marz. Er kritisierte, dass auf Anfrage seiner Fraktion an das Innenministerium drei der 44 befragten Kommunen noch nicht einmal ihrer derzeitigen Pflicht zur eingeschränkten Offenlegung nachkämen: Die Städte Kaiserslautern und Koblenz sowie der Landkreis Birkenfeld. Zu veröffentlichen sind Nebentätigkeiten bisher nur, wenn sie dem Bürgermeister oder Landrat automatisch zufallen wie oftmals die Aufsichts- oder Verwaltungsratssitze in kommunal-eigenen Betrieben. Zu diesen so genannten Nebentätigkeiten im Hauptamt gehören jedoch nicht Posten, in die Kreis- oder Rathauschefs - ebenfalls dank ihrer Funktion - gewählt oder berufen werden, beispielsweise im Sparkassen-Verwaltungsrat oder in Beiräten. Die Grünen verlangen zudem eine Begrenzung der Nebenjobs. So ist der Mainzer Oberbürgermeister laut Auflistung des Innenministeriums in mindestens sechs Aufsichtsräten und einem Beirat vertreten. Der Landrat des Kreises Mayen-Koblenz nimmt elf Positionen wahr. Dass es bei zu vielen Nebenjobs auch zu Interessenkonflikten kommt, zeigte laut Marz die Trierer Parkhaus-Affäre, bei der die politisch erwünschten Konditionen für Parkgebühren zu einem Millionenverlust der Stadtwerke geführt haben. Nebentätigkeiten müssten begrenzt werden, um problematische Verquickungen zu verhindern, so Marz.

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