Kindstötungs-Prozess wird nicht neu aufgerollt

Karlsruhe/Trier. (sey) Der Kindstötungs-Prozess gegen eine 32 Jahre alte Frau aus Lissendorf (Vulkaneifelkreis) wird nicht neu aufgerollt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Weil sie das zweieinhalbjährige Kind einer Freundin brutal misshandelt und schließlich getötet hat, muss die zuletzt im Eifel-Ort Lissendorf wohnende Kamerunerin Haoua H. für 13 Jahre ins Gefängnis.

Nachdem der Zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs gestern die von Verteidigung und Staatsanwaltschaft eingelegten Revisionen verworfen hat, ist das neun Monate alte Urteil des Trie rer Landgerichts rechtskräftig. Die beiden Verteidiger der Angeklagten, Otmar Schaffarczyk (Trier) und Markus Herzog (Koblenz), hatten Revision eingelegt, weil das Trie-rer Gericht einige Beweisanträge der Anwälte zurückgewiesen hatte. Die Staatsanwaltschaft wollte, dass die Frau wegen Mordes und nicht "nur" wegen Totschlags verurteilt wird. Der Prozess um den Tod der kleinen Salomé hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht.

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