Mainz lenkt ein

MAINZ. (win) Mit einem Mediengesetz regelt das Land die Zulassung von Rundfunksendern neu und hofft auf ein Ende des Rechtsstreites mit der EU. Für die Presse gibt es eine erweiterte Impressumspflicht.

Zeitungen und Zeitschriften müssen künftig einmal im Jahr im Impressum ihre Beteiligungsverhältnisse veröffentlichen. Dies sieht ein neues Landesmediengesetz vor, das am Dienstag vom Kabinett gebilligt wurde und erstmals Presse und Rundfunk in einem Regelwerk vereinigt. Die Transparenz sei notwendig, damit auch Leser wüssten, in welchen Händen das Medium sei, sagte Ministerpräsident Kurt Beck zur Begründung. Sollten sich die Beteiligungsverhältnisse ändern, muss das innerhalb von drei Monaten im Impressum angezeigt werden. Bei der Vergabe von Rundfunklizenzen wird nach den neuen Bestimmungen die Zulassung nicht einfach nach zehn Jahren um den gleichen Zeitraum verlängert. Vielmehr ist eine neue Lizenz zu beantragen, die allerdings bereits bis zu drei Jahre vor Ablauf der alten Erlaubnis verlängert werden kann, um den Rundfunkveranstaltern Planungssicherheit zu geben. Neue Programme müssen sich künftig nicht mehr wesentlich vom bisherigen Angebot unterscheiden und auch die Berücksichtigung von Standortaktivitäten dürfen bei der Lizenzierung keine Rolle mehr spielen. Mit diesen Änderungen, so hofft Beck nach entsprechenden Signalen aus Brüssel, wird die EU-Kommission ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land nicht weiter verfolgen. Die EU sah in den Vorgaben eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung bei der Lizenzvergabe. Mit dem Mediengesetz erhält die bisherige Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter neue Aufgaben und wird zur Landeszentrale für Medien und Kommunikation. Nach Kritik des Landesrechnungshofes am zu hohen Vergütungsniveau der Anstalt müssen künftig die Bezüge an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes gekoppelt werden.

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