Nach Diesel-Skandal: Jeder Kunde klagt für sich allein - Trierer Jurist nennt den Grund

Trier · In Deutschland müssen Diesel-Besitzer selbst vor den Kadi ziehen, wenn sie sich betrogen fühlen. Ein Trierer Jurist glaubt den Grund zu kennen, warum sich daran nichts ändert.

Während des Fernsehduells keimte bei Verbraucherschützern für kurze Zeit Hoffnung auf: Da signalisierte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) plötzlich scheinbar Entgegenkommen beim etwas sperrig anmutenden Thema Musterfeststellungsklage, wo die Union bislang auf die Bremse getreten hat. Nun meinte die Kanzlerin plötzlich an die Adresse ihres SPD-Herausforderers Martin Schulz: "Wir können hier verabreden, dass wir morgen den Justizminister anrufen und ihn bitten, es (das Gesetz) schnell zu überarbeiten."

Hintergrund ist ein von Heiko Maas (SPD) vor einem Jahr erstmals vorgelegter Gesetzentwurf, wonach Verbraucherverbände künftig stellvertretend für Kunden klagen können sollen. Betroffene könnten sich dann für zehn Euro in ein Klageregister eintragen lassen. Das wäre beispielsweise im aktuellen Diesel-Skandal um geschönte Abgas-Werte von Bedeutung, wo derzeit noch jeder vermeintlich Betrogene selbst vor den Kadi muss. Das kostet Zeit, Geld und Nerven.

Bislang allerdings liegt der Gesetzentwurf von Justizminister Maas noch auf Eis. "Viel zu bürokratisch", meint die Kanzlerin, "es scheitert an der Lobby der Industrie", sagt der Trierer Rechtsanwalt Christof Lehnen, dessen Kanzlei nach eigenen Angaben schon mehrere Hundert "Diesel-Opfer" vertreten hat. Die Grünen mahnen zur Eile, weil Ende des Jahres Verjährungsfristen ablaufen. Gestern scheiterten sie allerdings mit ihrem Vorhaben, noch rasch einen Gesetzentwurf auf die Tagesordnung der letzten Bundestagssitzung in dieser Legislaturperiode zu setzen. Union und SPD stimmten dagegen.

So wird es Musterfeststellungsklagen, bei denen etwa Verbraucherverbände stellvertretend für viele Kunden Schadenersatzansprüche geltend machen, frühestens wohl im nächsten Jahr geben. Betrogene PKW-Besitzer können nach Angaben des Trierer Rechtsanwalts Christof Lehnen nur dann von einer möglichen Neuregelung profitieren, wenn ihr Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist oder Ansprüche verjährt sind. Mögliche Ansprüche gegenüber dem Fahrzeughändler erlöschen Ende dieses Jahres, Ansprüche gegenüber dem Hersteller Ende nächsten Jahres.

Als Lehre aus dem VW-AbgasSkandal hatte erst vor wenigen Tagen EU-Verbraucherschutzkommissarin Vera Jourova angekündigt, in allen EU-Staaten das Recht auf Sammelklagen zu schaffen. Juristisch hätten europäische Verbraucher den Nachteil, dass es in der EU keine Musterverfahren wie in den Vereinigten Staaten gebe. In den USA gestand VW unter dem Druck der Behörden und Gerichte Kunden mindestens 5100 Dollar Entschädigung oder sogar den Rückkauf des Autos zu. VW-Käufer in Deutschland müssen dagegen individuell ihre Schadenersatzforderungen durchfechten.

Eines dieser Verfahren wird morgen am Oberlandesgericht Koblenz verhandelt. Eine Autokäuferin hat ihren Händler wegen arglistiger Täuschung verklagt, weil der Motor ihres VW manipuliert worden sei. Die Vorinstanz hatte die Klage abgewiesen, weil der Vertragshändler für eine etwaige Täuschung des Herstellers nichts könne. Nach Angaben eines Sprechers ist mit einem Urteil in dem im Bereich des OLG einmaligen Verfahren am Donnerstag noch nicht zu rechnen. Beteiligte aus der Region Trier gibt es nach Informationen unserer Zeitung nicht.

KEINE WEITEREN MESSSTATIONEN
(wie) Das Land sieht keine Veranlassung, an weiteren Standorten in der Region die Luftsauberkeit zu messen. Derzeit gibt es Messstationen nur in der Trierer Innenstadt und im Trierer Stadtteil Pfalzel. In Bitburg und Wittlich bestehe dafür keine Notwendigkeit, so das Umweltministerium.

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