Personalräte streiten um Mitsprache

TRIER/MAINZ. Zwei Personalräte der Trierer Aufsichtsdirektion ADD streiten sich seit Jahren vor Gericht um ihre Mitbestimmungsrechte. Doch auch vor Justitias Schranken wurde das Gerangel um Zuständigkeiten bei Beförderung, Neueinstellung oder Versetzung durch unterschiedliche Urteile zu einem Lotterie-Spiel.

"Kompliziert" wäre als Beschreibung weit untertrieben, soll die Verteilung der Mitbestimmungsrechte in der Trierer Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) charakterisiert werden. Darin ist sich ADD-Präsident Josef Peter Mertes mit dem Chef des Gesamtpersonalrates, Jürgen Emmerich, und dem Vorsitzenden des örtlichen Personalrats der Zentrale, Hermann Josef Momper, einig. Doch dann hat es sich auch schon mit der Einigkeit zumindest der beiden Mitarbeitervertreter, die seit 2001 versuchen, auf dem Klagewege ihre Zuständigkeiten zu klären. Im Sommer könnte das Oberverwaltungsgericht Koblenz einen Schlussstrich unter die Auseinandersetzungen um die Kompetenzen bei Beförderungen oder Personalauswahl ziehen. "Es muss zu einer Befriedung kommen", fordert Gesamtpersonalratschef Emmerich. Dass sein Gremium grundsätzlich bei der Beförderung von Beamten zuständig ist, nicht aber bei der Höhergruppierung von Angestellten in der ADD-Zentrale, ist für ihn eine "untragbare Situation" für eine einheitliche Behörde. Doch geht es um den Standort Trier, muss Hermann Josef Momper beteiligt werden. Heraufbeschworen hat die komplizierte Situation die Verwaltungsreform mit der Abschaffung der Bezirksregierungen und der Eingliederung früher selbstständiger Behörden. Auslöser des Streits: Beförderungen im Jahr 2001

Am Ende stand unter anderem die ADD mit 1000 Mitarbeitern und landesweit elf Standorten, die teilweise eigene örtliche Mitarbeitervertretungen haben. Und weil Präsident Mertes auch noch für 44 000 Lehrer und rund 1800 Beschäftigte in nachgeordneten Ämtern zuständig ist, hat er es mit insgesamt 15 Personalräten zu tun. Zum Ärger kam es zwischen Momper und Emmerich bei der Mitsprache zu den Beförderungen im Jahr 2001. Ging es dabei um die Trierer Hauptdienststelle, war der Gesamtpersonalrat sehr zu seinem Ärger außen vor. Bis zum Bundesverwaltungsgericht stritten beide Parteien über drei Instanzen. Doch auch die obersten Richter gaben 2003 der Klage Emmerichs statt, weil sich das Bewerber-Reservoir für Beförderungen auf die gesamte Behörde erstreckt. Entsprechend war der Gesamtpersonalrat einzuschalten, und die örtliche Mitarbeitervertretung musste auf diesem Feld Federn lassen. Als der Richterspruch jedoch auf Einstellungen, Höhergruppierungen oder Versetzungen in der Trierer Zentrale und ihren Außenstellen übertragen werden sollte, ging Momper auf die Barrikaden und klagte gegen die "Entmachtung" seines Gremiums. Das Oberverwaltungsgericht gab ihm in großen Teilen recht. Wenn Entscheidungen des ADD-Präsidenten ausschließlich die Trierer Dienststelle betreffen, sei der örtliche Personalrat zuständig, urteilte das OVG und ließ keine Revision zu. Doch mit diesem Spruch will sich wiederum Emmerich nicht abfinden. Er sieht damit die Einheitlichkeit bei den Personalentscheidungen innerhalb der Gesamtbehörde nicht gewahrt und will Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen. Zumindest über die Beschwerde wird das Gericht wohl im Sommer entscheiden. ADD-Chef Mertes kann mit dem OVG-Urteil indes leben, auch wenn ihm ein einziger Ansprechpartner in allen Mitbestimmungsangelegenheiten lieber wäre. Das Landespersonalvertretungsgesetz werde den besonderen Strukturen einer Behörde wie der ADD nicht gerecht, moniert er denn auch. Kosten und Verwaltungsaufwand durch die zahlreichen Personalräte in seinem Verantwortungsbereich stehen ohnehin auf einem ganz anderen Blatt - und sind von der Politik zu verantworten.

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