Publikum unerwünscht

Weil er in der Kapelle des Brü derkrankenhauses mit einem Beil betende Ordensbrüder verletzt hat, muss sich ein 49-jähriger Trierer vor dem Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hält den psychisch kranken Mann für schuldunfähig.

Trier. (sey) Zweimal stellt der Verteidiger des wegen versuchten Totschlags beschuldigten Trie rers am Dienstagmorgen den Antrag, die Öffentlichkeit während der Aussage seines Mandanten vom Prozess auszuschließen. Und beim zweiten Mal hat Rechtsanwalt Bernhard Webers schließlich Erfolg. Die fünfköpfige Kammer unter ihrer Vorsitzenden Petra Schmitz bittet die Journalisten und eine Handvoll Zuschauer, den Sitzungssaal zu verlassen.Es ist scharfes Geschütz, das die Richter unter Verweis auf das Gerichtsverfassungsgesetz auffahren. Dort steht zwar in Paragraf 171, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, wenn der Beschuldigte am Ende des Verfahrens möglicherweise in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wird und im Prozess Dinge zur Sprache kommen, "deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würden". In dem Paragrafen gibt es allerdings auch die Einschränkung, "soweit nicht das Interesse an der öffentlichen Erörterung dieser Umstände überwiegt". So viel ist sicher: Der Fall des 49-Jährigen, der im vergangenen November betende Ordensbrüder mit einem Beil attackierte, machte bundesweit Schlagzeilen. Ein 75-Jähriger überlebte seinerzeit womöglich nur, weil ein 30 Jahre jüngerer Ordensmann ihm zur Hilfe eilte, dem Angreifer das Beil abnahm und dabei auch noch selbst leicht verletzt wurde. Der mutmaßliche Täter ist seitdem in einer psychiatrischen Klinik untergebracht - und das wird er auf absehbare Zeit auch bleiben, wenn es nach Staatsanwalt Manfred Stemper geht. Er hält den an einer paranoiden Schizophrenie leidenden Trierer für schuldunfähig.Der Beschuldigte selbst hinterlässt in der kurzen Zeit, in der die Öffentlichkeit dabei sein darf, einen intelligenten, eloquenten Eindruck. Dass er psychisch krank, alkoholabhängig und schließlich obdachlos geworden sei, sei eine Folge der "streng konservativ-katholischen Erziehung" im Elternhaus. "Damit hängt auch der Angriff auf die beiden Mönche zusammen", sagt der 49-Jährige am Dienstag vor Gericht. Ungewöhnlich: Von der Beil-Attacke können sich die Prozessbeteiligten am ersten Verhandlungstag ein relativ genaues Bild machen. Weil die Kapelle des Brüderkrankenhauses videoüberwacht ist, gibt es Filmaufnahmen von der Tat. Der Prozess wird heute fortgesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort