Revision im Fall "Krumme 13"

TRIER. (DiL) Zum dritten Mal muss sich die Trierer Justiz mit der Internet-Homepage des Vereins "Krumme 13" befassen. In erster und zweiter Instanz waren der frühere Trierer Dieter G. und sein Mitangeklagter Ilja S. wegen der Verbreitung kinderpornographischer Schriften verurteilt worden.

Das OVG Koblenz hatte die Trierer Urteile aufgrund eines Revisionsantrags der Verurteilten aufgehoben und erneut zur Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts verwiesen. In beiden Verfahren hatte man nach Auffassung der Oberrichter versäumt, das Umfeld der Text-Veröffentlichung im Internet zu prüfen. Erst dann sei es möglich, festzustellen, ob es sich um Pornographie oder, wie von den Angeklagten behauptet, um eine wissenschaftliche Fallsammlung handle. In dem inkriminierten Text hatte ein Minderjähriger seine sexuellen Beziehungen zu zwei erwachsenen Männern geschildert.

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