Schmitt vor Gericht

Hans Werner Schmitt, abgewählter Bürgermeister der Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron, muss sich ab heute abermals vor Gericht verantworten. Weil der 42-Jährige gegen seine Verurteilung (7000 Euro Geldstrafe) Berufung eingelegt hat, wird der Prozess neu aufgerollt. Es geht um illegal mitgeschnittene Gespräche.

Trier. Sein Eintrag in die rheinland-pfälzischen Geschichtsbücher ist Hans Werner Schmitt gewiss: Als erster direkt gewählter hauptamtlicher Bürgermeister war der parteilose Schmitt vor einem Jahr in Neumagen-Dhron (Kreis Bernkastel-Wittlich) von den Bürgern wieder abgewählt worden. Es war der unrühmliche Höhepunkt einer ganzen Reihe von Unfähigkeits- und Mobbing-Vorwürfen gegen den Verwaltungschef, der fünfeinhalb Jahre an der Spitze der kleinsten rheinland-pfälzischen VG gestanden hatte. In den letzten Monaten vor Schmitts Abwahl überzogen sich die Kritiker des Bürgermeisters und die (wenigen) Befürworter gegenseitig mit Anschuldigungen und Anzeigen. Einer der Vorwürfe betraf eine nicht-öffentliche Ausschuss-Sitzung, in der ein Verwaltungsmitarbeiter Teile der Sitzung mit seinem Mobil-Telefon illegal mitgeschnitten hatte - angeblich auf Anweisung des Bürgermeisters, was dieser allerdings energisch bestreitet. Trotzdem verurteilte das Amtsgericht Bernkastel-Kues Hans Werner Schmitt vor einem halben Jahr wegen "Verletzung der Vertraulichkeit des Worts" zu einer Geldstrafe von 7000 Euro (100 Tagessätze je 70 Euro). Würde das Urteil rechtskräftig, wäre Schmitt vorbestraft. Glimpflicher erging es seinem ehemaligen Mitarbeiter: Weil der Mann einen Strafbefehl über 1000 Euro akzeptierte, kam es erst gar nicht zum Prozess. Dafür musste er in der Verhandlung gegen seinen Ex-Chef in den Zeugenstand. Dabei nahm der 39-Jährige zunächst alle Schuld auf sich, um dies später wieder zu relativieren. Der Aussage des Behördenmitarbeiters dürfte daher auch im von Schmitt selbst und der Staatsanwaltschaft angestrengten Berufungsprozess eine Schlüsselrolle zukommen.Für die Verhandlung vor dem Trierer Landgericht sind zunächst fünf Prozesstage angesetzt. Bleibt es dabei, ist am Montag in zwei Wochen Urteilsverkündung.

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