Steuerhehlerei: Winzer verurteilt

Koblenz/Trier. (ehe) Wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei ist ein Winzer aus dem Kreis Trier-Saarburg vom Landgericht Koblenz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Nach anfänglichem Schweigen räumte der 63-Jährige ein, von Mai 1997 bis Juli 2002 rund 116 000 Liter reinen Alkohol unversteuert erworben und mit Gewinn unversteuert an Großhändler aus dem Raum Trier verkauft zu haben.

Das Verfahren wegen eines zweiten Vorwurfs der Steuerhehlerei wurde eingestellt, weil die Wirtschaftsstrafkammer die Bestrafung als hinreichend erachtete. Das teilte das Gericht mit. Die Anklage war von einem Steuerschaden von 3,3 Millionen Euro ausgegangen.

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