Zu Unrecht verboten

Neuerliche juristische Schlappe fürs Land: Poker-Turniere, bei denen gegen eine geringe Teilnahme-Gebühr nur um Sachpreise gespielt wird, darf die Trierer Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) nicht verbieten.

Koblenz/Trier. (sey) Wenn's nicht um das große Geld geht, sondern allenfalls Sachpreise bis zu einem Wert von 60 Euro zu ergattern sind, darf das Land Poker-Turniere nicht verbieten. Der Grund: Derartige Karten-Turniere unterliegen nicht dem Glücksspiel-Staatsvertrag, sondern den Bestimmungen der Gewerbeordnung. Und für deren Einhaltung sind die Kommunen zuständig.

Mit diesem Richterspruch bestätigte das Koblenzer Oberverwaltungsgericht jetzt ein sieben Monate altes Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts (Az. 6 A 10 199/09).

Geklagt hatte seinerzeit ein Unternehmer aus dem baden-württembergischen Leinfeld-Echterdingen. Der Mann wollte in Neustadt an der Weinstraße ein Poker-Turnier veranstalten; die landesweit für die Einhaltung des Verbots illegaler Glücksspiele zuständige ADD verbot es ihm. Zu Unrecht, entschied schon das Trierer Verwaltungsgericht. Die ADD legte Berufung ein und kassierte jetzt eine neuerliche juristische Schlappe. Auch nach Meinung der Koblenzer Oberverwaltungsrichter ist ein Poker-Turnier nicht automatisch ein Glücksspiel. Wird von den Spielern nur eine geringe Teilnahme-Gebühr verlangt und sind die Sachgewinne eher geringwertig, seien die Poker-Turniere "glücksspielrechtlich unbedenklich", entschieden die Richter. Eine Ausnahme sei der Fall, dass der Veranstalter die Turniere nur nutze, um Spieler für die Teilnahme an illegalen Partien anzuwerben. Dann könne die ADD die Turniere verbieten.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht Revision zugelassen. Das Land will nach Angaben eines Sprechers des Innenministeriums jetzt prüfen, ob es gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird.

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