Bitte noch 0,05 Euro per Zahlkarte

TRIERWEILER/TRIER. Ein Thema für sich sind Abrechnungen von Versorgungsunternehmen und Telefongesellschaften. Davon kann auch Familie Port aus Trierweiler ein Lied singen.

Bis Herbst 2005 waren die Ports Kunde der Deutschen Telekom AG, dem privatisierten Nachkömmling der Bundespost, Abteilung "Fernsprechverkehr". Dann entschlossen sie sich für einen anderen Telefonanbieter. Im Zeitalter des freien Wettbewerbs auf dem Sektor der Telekommunikation schien dies kein Problem zu sein: Anmeldung beim neuen Anbieter, gleichzeitig Kündigung bei der Telekom mit Endabrechnung. Tatsächlich verlief der Wechsel zur neuen Telefongesellschaft - technisch - reibungslos. Doch dann beauftragte der Weltkonzern mit Sitz in Bonn seine Computeranlage mit der Schlussabrechnung. Die Maschinerie wirbelte und produzierte eine größere Menge bedruckten Papiers. Die maschinell erstellten Dokumente wurden "eingetütet", frankiert und nach Trierweiler geschickt. Dort geriet Margret Port ins Staunen, als sie die Post öffnete. Mit Datum vom 18. November stellte die Telekom ihren Ex-Kunden eine Gutschrift von 4,87 Euro in Aussicht. Es handelte sich um den zeitlich nicht mehr in Anspruch genommenen Teil der bereits gezahlten Grundgebühr. Allerdings war dieses Schreiben (Porto 0,55 Euro) nur der Hinweis auf Dinge, die noch kommen sollten. Auf dem Abrechnungsblatt heißt es: "Zur Auszahlung des obigen Guthabens wird Ihnen separat ein Verrechnungsscheck zugesandt." Naja, dachte Margret Port, das ist halt die elektronische Datenverarbeitung. "Geplättet" war sie allerdings, als sie das nächste Telekom-Schreiben (Porto 0,55 Euro) in Händen hielt. Darin wurde unter dem Titel "Ihre Rechnung für Dezember 2005" mitgeteilt, dass nun "für sonstige Leistungen des Konzerns" noch 0,04 Euro nachzuzahlen seien - plus 16 Prozent Umsatzsteuer, also insgesamt 0,05 Euro. Dem Schreiben war ein ausgefüllter Zahlschein beigelegt zur Begleichung der Schuld innerhalb von zehn Tagen. Die Nachzahlung beruhte auf einer irrtümlichen kurzen Internet-Nutzung des T-Online-Anschlusses, der gekündigt, aber noch freigeschaltet war. Die Kundin fuhr zum Telekom-Laden an der Trierer Fleischstraße und fragte, wie so etwas möglich sei. Port: "Die haben dort auch gestaunt und mit der Abrechnungsstelle in Koblenz telefoniert. Man einigte sich schließlich, die 0,05 Euro mit dem Guthaben zu verrechnen." Der regionale T-Com-Pressesprecher Harry Fuchs spricht von einer "Korrektheit des Systems im Interesse der Kunden und der Telekom". Diese Genauigkeit bis auf den Cent könne aber auch zu solch absurd erscheinenden Vorgängen führen. Fuchs: "Da Familie Port nach der Vertragsauflösung kein Kundenkonto zur internen Verrechnung mehr besaß, erfolgte die Schlussabrechnung automatisch über Scheck und Zahlkarte." Im Nachhinein betrachtet, hätte Margret Port besser die fünf Cent überwiesen und auf den Scheck warten sollen. Denn bei dem ganzen Hin und Her wurde eine noch ausstehende Mahngebühr von einem Euro entdeckt. Auch die geht nun vom Guthaben ab. Das rechnet sich nun wie folgt: 4,87 Euro minus ein Euro minus 0,05 Euro gleich 3,82 Euro. "Ich weiß gar nicht, ob ich den Scheck einlösen soll, nachher sind die Bankgebühren höher als sein Wert", zweifelt die Frau aus Trierweiler. Vorschlag: den Scheck einrahmen und als Erinnerung übers Telefon hängen.

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