Die einen wollen mehr Freiheit, die anderen ihre Ruhe

KONZ-KÖNEN. Oft und ausgiebig wollen die Flieger vom Aero-Club Trier und Konz e.V. ihrem Hobby frönen. An den Boden gefesselt bleiben die Flugzeuge, wenn das Wetter nicht mitspielt. Aber nicht nur: Laut Pachtvertrag haben die Piloten weitere Regeln zu beachten, die mitunter ein Aufsteigen in den Himmel verhindern.

"Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein." Welcher Pilot oder Passagier wollte die Reinhard May'sche Behauptung in Abrede stellen. Trotz aller Freiheit: Auch über den Wolken gilt es Regeln zu befolgen - ganz zu schweigen von jenen, die am Boden gelten, bevor ein Flugzeug überhaupt abheben darf. Zu den gesetzlichen Bestimmungen treten bei den Flugsportlern in Konz-Könen weitere Spielregeln privatrechtlicher Natur hinzu - festgeschrieben in einem Pachtvertrag mit der Stadt Konz aus dem Jahre 1973 - und einer Zusatz-Vereinbarung von 1992. Denn: Der Aero-Club ist zwar Betreiber des Fluggeländes, aber nicht Eigentümer - Lärm-Probleme mit Anwohnern des nahen Baugebietes "Hödstatt" sind fast so alt wie die Geschichte des Flugplatzes. Technischer Fortschritt hat Terminologie überholt

Um den heutigen technischen Standards gerecht zu werden, unternahm der Aero-Club vor Jahren den Vorstoß, das Regelwerk aus der Anfangszeit seines Daseins in Könen auf neuzeitliche Füße stellen. Im Kern bedeutet dies, dass der Verein wegkommen möchte von den bisherigen Unterscheidungen wie "Motorflugzeug" oder "Motorsegler", um stattdessen die ganze Angelegenheit an Flugzeugen und deren technischen Datenblättern festzumachen, erläutert Karl Henning, Zweiter Vereinsvorsitzender. Konkret: Der Aero-Club trug sich bereits mit dem Gedanken, ein modernes Schleppflugzeug anzuschaffen. Karl Henning: "Dies scheiterte aber an dem alten Vertrag. Bei einer Investition von 100 000 Euro brauchen wir Planungssicherheit. Nicht auszudenken, wenn wir keine Genehmigung für den Betrieb des Flugzeugs bekommen hätten." Fluggeräte neuerer Generation - die vorhandene Segelflugzeug-Schleppmaschine "Morane" ist 30 Jahre alt - seien weniger laut und nicht so große Spritfresser, also auch weniger umweltbelastend, sagt Henning. Anliegen auf dem Wunschzettel

Eine weitere Regelung des Pachtvertrags engt die Flugsportler ein: Die Höchstzahl von Starts mit Motorflugzeugen ist auf 16 pro Tag begrenzt. Das Wunschziel der Piloten lautet 24 am Tag. "Ein modernes Flugzeug wäre nicht so laut wie unsere alte Morane", sagt der Vereins-Vize, um damit die Forderung nach der höheren Tageszahl zu unterstreichen. Ein weiteres Anliegen haben die Hobby-Piloten auf ihrem Wunschzettel: Die sie beschränkende Mittagsruhe um eine halbe Stunde auf 13.30 Uhr heraufzusetzen. Henning: "Die Aufwinde setzen meist später ein. Doch dann sitzt uns die Mittagspause im Nacken." (13.00 Uhr bis 15.00 Uhr). Ein Start um 15 Uhr sei für einen mehrere hundert Kilometer weiten Strecken-Segelflug zu spät. Hoffnung für die mittlerweile "festgefahrenen Verhandlungen" (Henning) mit dem Ortsbeirat Konz-Könen keimte auf, als sich Bürgermeister Winfried Manns einschaltete. Zu Ergebnissen kamen die Flieger allerdings bislang nicht. Die erste Hürde des Ortsbeirats von Könen wurde noch nicht genommen. Ortsvorsteher Peter Wincheringer gegenüber dem TV: "Da spielen viele Dinge eine Rolle." Ein Knackpunkt sei die tägliche Startzahl. An dem Wert 16 sei "nicht zu rütteln." Eine Verschlechterung für die Anwohner werde "auf keinen Fall geduldet", zeigt sich Wincheringer wenig kompromissbereit. Und doch sei der Ortsbeirat für Gespräche offen. Nur: Eine klare Linie, was der Verein tatsächlich wolle, sei nicht zu erkennen, bedauert Wincheringer. Ihm fehlten ausreichende und schlüssige Unterlagen.

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