Hitlergruß: Fußballer muss 1200 Euro zahlen

Merzig · Der Fall erregte Aufsehen: Ein Fußballer der Spielvereinigung Merzig zeigte nach einem gewonnen Fußballspiel den Hitlergruß. Das brachte ihm einen Strafbefehl vom Staatsanwalt, gegen den er Einspruch einlegte. Im mündlichen Verfahren verurteilte das Merziger Amtsgericht ihn jedoch wegen des Verwendens verfassungswidriger Symbole.

Merzig. Das Amtsgericht Merzig hat am Donnerstag eine von der Staatsanwaltschaft verhängte Geldstrafe gegen einen 25-jährigen Fußballspieler aus Merzig bestätigt, weil dieser im Anschluss an ein Pokalspiel im August 2015 den Hitlergruß gezeigt hatte. Allerdings reduzierte das Gericht das ursprüngliche Strafmaß, das im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft auf 3600 Euro (entsprechend 90 Tagessätzen à 40 Euro) festgesetzt worden war, auf 1200 Euro (30 Tagessätze zu 40 Euro). Gegen den schriftlichen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hatte der Fußballer Einspruch eingelegt, darum war es vor dem Amtsgericht zu einer mündlichen Verhandlung gekommen.
Video war ausschlaggebend


Richter Thomas Caspar sah es an deren Ende als erwiesen an, dass der Mann nach Abpfiff des Spiels zwischen dem FC Besseringen und der Spielvereinigung Merzig, das Merzig mit 2:1 gewonnen hatte, die berüchtigte Geste in Richtung der eigenen Anhänger gemacht hatte - damit habe er sich des Verwendens verfassungswidriger Symbole strafbar gemacht.
Das Gericht folgte damit nicht der Argumentation der Verteidigung und auch des Beschuldigten selbst, wonach dieser lediglich habe einen Bekannten grüßen wollen.

Als ausschlaggebend erwies sich eine Videosequenz der Szene, die bereits kurz nach dem Vorfall via Internet verbreitet worden war. Nach Ansicht des Gerichts belegte dieses Video eindeutig, dass der Fußballer bewusst die strafbare Pose gezeigt habe - er habe "mehrere Sekunden stocksteif dagestanden und den rechten Arm nach oben gereckt", urteilte Richter Caspar. Der Vorfall hatte im Sommer 2015 großes Aufsehen erregt. In sozialen Netzwerken war kontrovers über die Szene diskutiert worden. Die Verteidigung hatte im Verfahren mehrere Fotos vorgelegt, die mehr oder weniger bekannte Zeitgenossen in ähnlicher Pose zeigten - unter anderem Bundesliga-Fußballer und Bundeskanzlerin Angela Merkel. Nach Auffassung des Gerichtes haben solche womöglich unvorteilhaften und aus dem Zusammenhang gerissenen Momentaufnahmen nicht die gleiche Aussagekraft wie ein Video, welches das umstrittene Verhalten in voller Länge dokumentiere.
Der Beschuldigte selbst hatte zu Beginn der Verhandlung erklärt, er sei nach Ansicht des Videos selbst erschrocken darüber gewesen, dass man seine Geste so habe auslegen können. Allerdings blieb er bei seiner Darstellung, wonach er lediglich jemanden habe grüßen wollen -nach Überzeugung von Richter Caspar "eine bloße Schutzbehauptung". Für den Richter war es eindeutig, dass der junge Mann den Hitlergruß bewusst gezeigt hat. Dass dennoch das Strafmaß deutlich reduziert wurde, begründete der Richter mit mehreren entlastenden Faktoren. So sei der Beschuldigte nicht strafrechtlich vorbelastet, eine frühere Eintragung im Bundeszentralregister wegen eines anders gelagerten Vergehens sei mittlerweile verjährt. Auch habe sich der Mann "in erheblichem Maße selbst geschadet", sagte der Richter.

Sich selbst geschadet


Er habe im Anschluss an die Aktion Probleme am Arbeitsplatz bekommen, auch sei er vom Fußballverband über Monate gesperrt worden. Zudem berücksichtigte das Gericht, dass der Vorfall sich in einer Situation ereignet habe, in der "viele Emotionen im Spiel waren", wie Caspar sagte. Auch die Staatsanwaltschaft hatte das ursprünglich von ihr verhängte Strafmaß im mündlichen Verfahren bereits auf 50 Tagessätze à 40 Euro reduziert, das Gericht blieb nun noch darunter. Gegen das Urteil können beide Seiten in die Berufung gehen.Extra

Der Kreisverband Merzig-Wadern der Jungsozialisten (Jusos) hat das Urteil des Amtsgerichtes begrüßt. Die Jusos hatten mit ihrer Strafanzeige unmittelbar nach dem Vorfall das Strafverfahren in Gang gebracht. "Wir freuen uns, dass die Tat konsequent verfolgt und bestraft wurde", erklärte am Donnerstag Christian Freichel, Kreis-Vorsitzender der Jusos, gegenüber der SZ. "Das Gericht setzt mit diesem Urteil auch ein Zeichen an die Öffentlichkeit: Das Zeigen verfassungswidriger Symbole ist keine zu verharmlosende Dummheit, sondern eine Straftat." red

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