Strom statt Riesling aus der Hanglage

SCHWEICH. Der Verbandsgemeinderat Schweich hat ein Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan eingeleitet. Es sollen später Stellen ausgewiesen werden, die für den großflächigen Bau von Sonnenenergie-Feldern geeignet sind.

 Bald auch an der Mittelmosel: Aufbau einer Photovoltaikanlage bei Grevenmacher/Luxemburg.Foto: TV -Archiv/Friedemann Vetter

Bald auch an der Mittelmosel: Aufbau einer Photovoltaikanlage bei Grevenmacher/Luxemburg.Foto: TV -Archiv/Friedemann Vetter

Den Anstoß gab die Ortsgemeinde Leiwen. Dort wohnt ein Erfinder, der ein Verfahren entwickelt haben soll, mit dem sich die in Sonnenzellen erzeugte Elektrizität zwischenspeichern lässt. Wie das funktioniert, will der Leiwener nach Auskunft der Verbandsgemeindeverwaltung noch nicht preisgeben. Auch zur Person des Erfinders wurde auf dessen Wunsch bisher nichts mitgeteilt. Fest steht aber, dass der Betreffende auf einer Fläche in der Gemarkung Leiwen gerne eine weiträumige Pilotanlage errichten würde. Als besonders geeignet für die spiegelnden Solaranlagen betrachtet er aufgegebene Weinanbauflächen in Südlage.Kriterien für mögliche Standorte

Auf einen entsprechenden Antrag hin hat das Bauamt der Verbandsgemeinde (VG) Schweich zusammen mit dem Landschaftsplaner Egbert Sonntag Kriterien für zulässige Standorte erarbeitet. Folgende Voraussetzungen müssten danach erfüllt werden: Grundsätzlich ausgeschlossen sein sollten Anlagen auf Flächen im Landschaftsschutzgebiet "Moselgebiet Schweich bis Koblenz", die von der Mosel aus einsehbar sind, Anlagen in Kernzonen des Weinbaus, in landespflegerisch sensiblen Bereichen, Anlagen im Wald, Anlagen auf Flächen, die sich von markanten Aussichtspunkten einsehen lassen sowie Anlagen an sonnenarmen Nordhängen. Als geeignete Standorte gelten aufgegebene Weinanbauflächen an Südhängen, wenn sie von der Mosel nicht einsehbar sind. Als geeignet erscheinen auch Flächen in der Nähe von Windenergieanlagen, da dort schon eine Landschaftsbeeinträchtigung besteht. Dazu Arnim Kopp vom Bauamt: "Unter Berücksichtigung dieser Kriterien wäre Sonnenenergie eine sinnvolle Nutzung der Brachen, von denen wir schon genug hier haben." Bisher seien folgende Flächen als geeignet eingestuft worden: Das Kautenbachtal bei Ensch, eine Fläche bei Fell oberhalb der L 150, das Nebental der Salm bei Klüsserath, das Leiwener Schandelbachtal, die Flächen nördlich der Windmühlen auf der Gemarkung Mehring und Flächen im Tälchen des Schleicher Bachs. Die betroffenen Gemeinden sind inzwischen über das Ergebnis informiert worden. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die genannten möglichen Standorte in die Flächennutzungsplanänderung aufzunehmen. Allerdings sollen auf Wunsch des Rates auch alle anderen Gemeinden Gelegenheit haben, wie schon bei der Windkraftplanung das Thema beraten zu können. Außerdem sollten alle nicht aufgeführten Gemeinden vorsorglich prüfen, ob auch bei ihnen geeignete Flächen vorhanden sind. Bürgermeister Berthold Biwer warnt allerdings vor einer neuen Goldgräberstimmung in den Orten. Die Rendite aus der Flächenverpachtung sei bei der Sonnenenergie erheblich geringer als bei der Windkraft.

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