Zum Scheitern verurteilt

Kommunalpolitik geht gelegentlich seltsame Wege. Wenn man vom Standort der alten Wiltinger Brücke 1000 Meter flussabwärts geht, landet man in einem Hochwasser- und Naturschutzgebiet. Das ist Fakt. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat bereits signalisiert, dass die Genehmigung eines Brückenbaus in einer solchen Zone äußerst unwahrscheinlich ist.

Trotzdem hätte es die Kreistagsmehrheit gerne offiziell: Dürfen wir die Brücke denn nicht vielleicht doch an diesem Standort bauen? Bitte! Und falls dieses Projekt die unüberwindbar scheinenden Hürden dennoch nimmt, dann wird die Planungs- und Bauzeit die restliche Lebensdauer der alten Brücke deutlich übersteigen. Dazu kommt, dass der Lückenschluss im Radwegenetz im Fall der Variante 2 aus einem straßenbegleitenden Randstreifen entlang der L 138 ohne jede bauliche Abtrennung besteht. Lösungen dieser Art treiben Radfahrern die Angst in die Knochen. Variante 2 hat keine Chance. Es nutzt weder dem Kreistag noch den beiden betroffenen Gemeinden, Beschlüsse zu fassen, die zum Scheitern verurteilt sind. j.pistorius@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort