Selbstherrliche Eigenmächtigkeit

Zum Thema Abholzungen und Rodungen in einem FFH-Gebiet (TV vom 28. April):

Was vordergründig wie die mutige Tat der Bürgermeister von Ralingen und Langsur zum Wohle des radfahrenden Volkes aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Willkürakt, selbstherrliche Eigenmächtigkeit und Verstoß gegen geltendes Recht. Schon vor etwa drei Jahren war der damalige und jetzige Bürgermeister von Ralingen verwarnt worden wegen eigenmächtigen Eingriffs im Bereich des geplanten Radweges ohne Plangenehmigung. Trotzdem fand nun die endgültige Zerstörung auf voller Breite der ehemaligen Bahntrasse statt, diesmal auch noch mit Unterstützung und im Bereich der Gemeinde Langsur. Dies geschah in voller Kenntnis der örtlich geltenden Schutzbestimmungen. Darüber hinaus wurde gegen bestehendes Planungsrecht verstoßen, und das im vollen Bewusstsein des illegalen Handelns. Das laufende Plangenehmigungsverfahren des Landesbetriebs Straßen und Verkehr zum Radwegbau im Sauertal sieht die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vor. Dazu gehören auch die betroffenen Kommunen, im Übrigen jedoch nicht die anerkannten Naturschutzverbände. Vorgesehen war, einen Großteil der gerade buchstäblich platt gemachten Flächen aus Gründen des europäischen Naturschutzes durch eine besonders schonende Trassenführung von der direkten Baumaßnahme auszunehmen. Die Vorgehensweise der beiden Gemeinden hat demnach nicht nur ein unter euopäischem Schutz stehendes Natura 2000-Gebiet weitgehend vernichtet, sondern hat auch dem sonst so hoch gelobten und geforderten sanften Tourismus einen europäischen Attraktionspunkt genommen. Eine bewusst über den wirklichen Sachverhalt im Unklaren gelassene Bevölkerung wird jetzt auch noch im Amtsblatt am 8. Mai zu einer Wanderung auf der gerodeten Trasse eingeladen. Soll etwa Volkes Stimme und Zustimmung im Nachhinein den illegalen Eingriff absegnen? Das ist so, als wolle man per Volksabstimmung das Überfahren einer roten Ampel im Nachhinein legalisieren. Zur Rechtfertigung des vollzogenen Umweltfrevels dient das Argument, es handele sich ja "nur um ein Sekundärbiotop" auf der seit mehr als 30 Jahren stillgelegten Bahntrasse. Vor solchen Scheinargumenten kann ich nur warnen: Zum einen wird ein FFH-Gebiet nicht aufgrund der Dauer seines Bestehens unter Schutz gestellt, sondern auf Grund seines jetzigen Zustandes. Zum anderen wäre das im Umkehrschluss für den Naturschutz ein gutes Argument, bestehende Flächenversiegelung rückgängig zu machen, weil vor 30 Jahren dort noch intakte Natur vorhanden war. Heide von Schütz BUND-Kreisgruppenvorstand

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