Erneute Klage

Hätte der Handwerkerpark Trier-Feyen einen Kopf, so wäre ihm mörderisch schwindelig. Seit sechs Jahren rotiert er zwischen Scheintod und Wiederauferstehung hin und her. Jetzt läuft wieder eine Klage.

Trier. So paradox es klingen mag: Normenkontrollklagen sind Klagen gegen das Gesetz. Genauer: Gegenstand dieser Klagen ist die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes oder einer auf dem Gesetz beruhenden Regelung. Wer mit einer solchen Regelung - etwa mit einem Bebauungsplan - nicht einverstanden ist, der greift zur Normenkontrollklage.Das ist aus Sicht des Handwerkerparks Trier-Feyen eher ein alter Hut, denn eine dieser Klagen hat das seit Jahren umstrittene und heiß diskutierte Projekt bereits überstanden. Eine Anwohnerin hatte 2006 Klage eingereicht. Sie argumentiert mit einer zu erwartenden hohen Verkehrs- und Lärmbelastung und einem Verstoß gegen das immissionsschutzrechtliche Trennungsgebot von Wohn- und Gewerbegebieten. Diese Argumentation ist alles andere als weit hergeholt, denn der Handwerkerpark ist ein kurioses Konstrukt. Das geplante Paradies für regionale Handwerksbetriebe, das auf dem ehemaligen französischen Militärareal in Trier-Feyen entstehen soll, bildet praktisch eine Einheit mit dem Naturschutzgebiet Mattheiser Wald. Die Gegner dieses Plans, Anwohner der Pellinger Straße und auch die Umweltschutzverbände, befürchten die Beeinträchtigung dieses Naturschutzgebietes sowie des Lebensraums geschützter Pflanzen und Tiere. Die Mehrheit der Menschen im Wohngebiet Pellinger Straße hat zu diesem Thema ebenfalls eine sehr deutliche Meinung. Sie ist dagegen. Zu viel Lärm, Dreck, Verkehr. Diese erste Klage hatte Erfolg - und scheiterte doch. Das Gericht hob den Bebauungsplan auf. Gleichzeitig machten die Koblenzer Richter jedoch deutlich, dass der geplante Handwerkerpark "grundsätzlich zulässig" sei, und dass der Bebauungsplan durch eine nachzureichende Lärmschutzregelung wieder in Kraft gesetzt werden kann. Das ist mittlerweile geschehen, der Stadtrat hat den Baubeschluss gefasst, der Bebauungsplan ist rechtskräftig. Und deshalb versuchen es die Anwohner noch einmal. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat den zweiten Antrag auf Normenkontrollklage vor wenigen Tagen zugelassen. Meinung Von Gegnern umgeben Jeder Betrieb, der sich in Feyen ansiedelt, ist automatisch von Gegnern des Projekts umgeben: Die Nachbarn im Wohngebiet wollen keine Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität, die Naturschützer wollen den Mattheiser Wald vor Schaden bewahren. Auch in Zukunft wird es immer wieder Klagen, Widersprüche, Proteste gegen dieses Projekt geben. Welcher Betrieb tut sich das an? Wenn aus den von der HWK angekündigten "Interessensbekundungen" nicht endlich konkrete Ansiedlungszusagen werden, und auf die wartet man seit Jahren, dann bleibt nur noch eine Einsicht: Das Projekt ist unerwünscht. Gescheitert. Tot. j.pistorius@volksfreund.de

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