(Fotos) Schüsse im Kaufhof-Parkhaus in Trier: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 30-Jährigen

Trier · Trier im Dezember: Mitten im dicksten Weihnachtstrubel fallen Schüsse in der Innenstadt. Stundenlang ist die Angst ebenso groß wie die Verwirrung: Was ist geschehen? Schließlich nimmt die Polizei einen 30-Jährigen fest. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erhoben.

(Fotos) Schüsse im Kaufhof-Parkhaus in Trier: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 30-Jährigen
Foto: Christiane Wolf
(Fotos) Schüsse im Kaufhof-Parkhaus in Trier: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 30-Jährigen
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(Fotos) Schüsse im Kaufhof-Parkhaus in Trier: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 30-Jährigen
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Die Fußgängerzone während des Weihnachtsgeschäfts: Es herrscht dichtes Treiben am Morgen des 14. Dezember, viele Menschen sind unterwegs. Um 10 Uhr hört ein Passant in Höhe des Margaretengässchens drei Schüsse aus dem Kaufhofparkhaus. Er alarmiert die Polizei und sagt, er habe den wahrscheinlichen Schützen gesehen - mit einer Waffe im Hosenbund. Die Polizei reagiert sofort und rückt mit einem Großaufgebot an.

Damit beginnen mehrere von Nervosität und sogar Angst geprägte Stunden. Die Lage ist unklar. Waren es wirklich Schüsse? Galten sie einem Menschen, wurde jemand verletzt oder sogar getötet? All das sind Spekulationen. Die Polizei durchsucht das Parkhaus, findet den Schützen aber nicht.

Die Suche geht in der Innenstadt weiter: Streifen mit umgehängten Maschinenpistolen und immer wieder Martinshorn und Blaulicht prägen das Bild. Der Weihnachtsmarkt wird nicht geräumt. Stundenlang weiß niemand mit Sicherheit, was eigentlich los ist.

Erst am Abend klärt sich die Lage. Nach einem entscheidenden Hinweis eines Augenzeugen nehmen die Beamten einen 30-Jährigen aus dem Raum Trier fest. Er trägt eine Schreckschusswaffe bei sich, hat aber nicht den dafür notwendigen kleinen Waffenschein. Er soll die Schüsse abgegeben haben. Warum - das ist bis heute unklar. Der Mann leistet keine Gegenwehr.

Die Staatsanwaltschaft klagt den Festgenommenen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz sowie wegen Diebstahls mit Waffen in zwei Fällen an. Bereits im November habe der Mann im öffentlichen Raum geschossen, erklärt Triers Leitender Oberstaatsanwalt Peter Fritzen. Der Angeklagte habe seine Waffen im Bereich Herzogenbuscher Straße und Paulinstraße in Trier-Nord eingesetzt, "weil er sich durch einen Unbekannten provoziert fühlte", so Fritzen.

Die Staatsanwaltschaft klagt den 30-Jährigen auch wegen Diebstahls an. Die Ermittler sind überzeugt, dass der Mann am Nachmittag des 14. Dezember - während ein riesiges Polizeiaufgebot in der Innenstadt nach ihm suchte - mit der Schreckschusspistole und einem laut Waffengesetz verbotenen Butterflymesser einen Supermarkt im Alleencenter betrat und dort eine Packung Proteinpulver stahl. Danach habe er im Media Markt zwei Videospiele eingesteckt und diese nicht bezahlt.

Außerdem beschuldigt die Staatsanwaltschaft den 30-Jährigen, er habe während eines Festivalbesuchs in Köln einen Schlagring mitgenommen. Ebenso wie das Butterflymesser ist auch der Schlagring nach dem Waffengesetz verboten.
Das Amtsgericht Trier wird im nächsten Schritt über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Einen Termin gibt es noch nicht.

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