Keine Ermittlungen gegen Störer von Trierer AfD-Veranstaltung

Trier · Die Störmanöver während der AfD-Veranstaltung mit der umstrittenen Europaabgeordneten Beatrix von Storch haben für die Beteiligten kein juristisches Nachspiel. Die Grenzen zu Ordnungswidrigkeiten nach dem Versammlungsgesetz seien nicht überschritten worden, sagte Polizeisprecherin Sabine Bamberg am Wochenende auf Anfrage unserer Zeitung.

 Gegendemonstration gegen die AfD-Wahlkampfveranstaltung mit Beatrix von Storch

Gegendemonstration gegen die AfD-Wahlkampfveranstaltung mit Beatrix von Storch

Foto: Friedemann Vetter

Die Polizei hatte während der AfD-Veranstaltung am Donnerstagabend die Personalien von 39 überwiegend jüngeren Frauen und Männern festgestellt . Diese hätten zuvor lautstark die Kundgebung gestört, hieß es zur Begründung.
Nach Angaben der Sprecherin ermittelt die Polizei dagegen noch in einem Fall wegen möglicher Körperverletzung. Eine Teilnehmerin habe Strafanzeige gestellt, weil sie geschlagen worden sei. Nähere Angaben machte die Polizeisprecherin nicht. Nach Informationen unserer Zeitung handelt es sich angeblich um die Anzeige einer jungen Frau, die von Ordnern rüde aus dem Saal gedrängt worden sein soll. Polizisten hatten während der Veranstaltung, die von 250 Menschen besucht wurde, Filmaufnahmen gemacht.

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