Krach um die Grenze

TRIER/KOBLENZ.. Der geplante Handwerkerpark sorgt wieder für Streit - die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) in Koblenz wirft der Stadt Trier vor, bei der Planung des Projekts die Grenzen des Naturschutzgebiets Mattheiser Wald zu überschreiten. Vergangene Woche hatte der Stadtrat die Offenlage des Bebauungsplans beschlossen.

Ein "stinknormales Gewerbegebiet" werde der Handwerkerpark, hatte Lydia Hepke (Grüne) vergangene Woche im Stadtrat gewettert und beklagt, dass die Verwaltung unbedingt in den Mattheiser Wald bauen wolle. Die anderen Fraktionen verzichteten auf Stellungnahmen und stimmten einhellig für den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans BF 13 "Handwerkerpark Feyen". Ein Beschluss, der jetzt für Krach zwischen der Stadt Trier und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) in Koblenz sorgen dürfte. Denn nach Ansicht der SGD verstößt der vorliegende Bebauungsplan nicht nur gegen getroffene Absprachen, sondern überschreitet auch die Grenzen des im Herbst letzten Jahres ausgewiesenen Naturschutzgebietes Mattheiser Wald. "Sowohl im Nordosten als auch im Südosten des geplanten Handwerkerparks reichen die Planungen ganz offensichtlich in das Schutzgebiet hinein", sagt Klaus Rublack von der SGD. Er spricht von "erheblichen Geländeverschiebungen" und verweist auf eine Skizze, die den Ratsmitgliedern vorlag. Im Stadtrat hatte Baudezernent Peter Dietze (SPD) behauptet, dass seine Planer sich im Rahmen der Absprachen mit der SGD bewegten. Doch das ist anscheinend nicht der Fall, wie ein Vergleich der Vorlagenskizze aus dem Stadtrat mit der "Übersichtskarte NSG Mattheiser Wald" zeigt. In der offiziellen Karte des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation ist auch die Fläche des geplanten Handwerkerparks eingezeichnet und eine klare Grenzziehung zum rechtskräftig ausgewiesenen Naturschutzgebiet ersichtlich.SGD-Vizepräsidentin kündigt Protest an

Bei der SGD Nord ist man über die neueste Grenzziehung der Trierer erkennbar verstimmt: "Ich werde die Verantwortlichen der Stadt Trier umgehend dazu auffordern, Absprachen einzuhalten", kündigte SGD-Vizepräsidentin Elke Starke gegenüber dem TV an. Doch es soll nicht nur um Absprachen gehen: Halte die Stadt an ihrem Bebauungsplan fest, werde dieser gegen geltendes Baurecht verstoßen, ist Ruplack überzeugt. Schließlich seien die Grenzen des Naturschutzgebiets rechtsverbindlich. "Das geht so nicht", stellt Klaus Rublack unmissverständlich klar. Gegen den Bebauungsplan, der nun offen gelegt wird, werde die SGD ihre Bedenken klar zum Ausdruck bringen. Nicht ausgeräumt wurden die Zweifel am Bedarf des ganzen Projekts. Zwar sieht die Handwerkskammer Trier "keine wirtschaftlich sinnvolle Alternative zum Handwerker- und Gewerbepark", doch die Zahl der an einer Umsiedlung in den Mattheiser Wald interessierten Betriebe hält sich offenbar in Grenzen. So spricht die Handwerkskammer - auf Basis "der letzten Umfrage" - von einem kurzfristigen Bedarf von "mehr als zwei Hektar", zurzeit lägen "kurz- und mittelfristig ausgerichtete Interessenbekundungen von 15 Betrieben vor", heißt es. Tatsächlich soll der Handwerkerpark in seiner letzten Ausbaustufe eine Fläche von fast 24 Hektar umfassen und bis zu 70 Betrieben Platz bieten. Das Land wird das Projekt jedoch nur dann fördern, wenn 50 Prozent der Fläche verbindlich belegt werden können.

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