Kürenzer Fußgänger leben gefährlich

TRIER-KÜRENZ. "Der Verkehr stinkt (uns)!" Mit markigen Worten macht so mancher Anwohner im Stadtteil Kürenz seinem Ärger über die vielen und oftmals zu schnell fahrenden Autos Luft. Eine weitere Gefahrenzone wollen jetzt drei Trierer Studenten in der Straße "Im Avelertal" entdeckt haben.

Stephan Bickmann, Sven Wagner und Jörn Wahl sind sauer. Die drei 28-jährigen Geographie-Studenten leben in einer Wohngemeinschaft in der Straße "Im Avelertal" und ärgern sich beinahe täglich über die nach ihrer Meinung viel zu rücksichtslosen Auto-, Bus- und Lastwagenfahrer, die die Straße täglich passieren. "Vor ein paar Wochen kam ich von der Bushaltestelle ‚Domänenstraße' und wollte an der Verkehrsinsel vor unserem Haus die Straße überqueren", erzählt Bickmann. "Da die Insel an dieser Stelle in einer Rechtskurve liegt, ist die Straße nur schwer für Autofahrer und Fußgänger einsehbar. Als ich gerade die Straße überqueren wollte, kam ein 40-Tonner bergauf mit mindestens 65 Kilometern pro Stunde angerast. Mir blieb nur ein Hechtsprung auf die sichere Verkehrsinsel." "Viel zu schnell unterwegs"

Über diesen Missstand wollten die drei Studenten die Stadt informieren, erhielten nach eigenen Angaben aber nur unklare Aussagen bezüglich der Zuständigkeiten. "Die Autofahrer sind oft viel zu schnell unterwegs", sagt Jörn Wahl, "wir wohnen jetzt schon vier Jahre hier und haben uns bereits daran gewöhnt, die Straße nach Gehör zu überqueren. Denn so schnell wie viele Fahrer hier vorbeirasen, hat kaum jemand die Möglichkeit abzubremsen oder gar anzuhalten." Sein Kommilitone Sven Wagner bekräftigt die Position: "Es fällt auch auf, dass nicht nur PKW oft jenseits der 60 Kilometer pro Stunde unterwegs sind, sondern auch Busse oder die vielen Baustellen-LKW, die nach Tarforst hochfahren." Daher fordern die drei Studenten mehr Geschwindigkeitskontrollen oder gar die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 oder 40 Kilometer pro Stunde. Nach Aussage der Trierer Polizei gibt es aber keinen Grund zur Sorge: Im vergangenen Jahr haben sich in der Straße "Im Avelertal" 19 Verkehrsunfälle ereignet, bei vier Unfällen wurden Personen leicht verletzt. "Zu betonen ist dabei, dass die Unfallursache Geschwindigkeit bei keinem dieser 19 Unfälle eine Rolle spielte", teilte die Polizei Trier auf TV-Anfrage mit. Die drei Studenten sehen das aber anders. "Nicht nur, dass zu schnell gefahren wird", sagt Bickmann, "auch halten viele Fahrer zu geringen Abstand. Wenn man von der Straße auf unseren Parkplatz vor dem Haus abbiegt, sitzt fast immer jemand hinten an der Stoßstange." So hätten die Studenten auch schon mehrere Unfälle selbst beobachtet. Dennoch betont die Polizei, dass "die Beanstandungsquote bei Geschwindigkeitsmessungen als sehr gering einzustufen ist", und sie trotzdem in unregelmäßigen Zeitabständen Geschwindigkeitsmessungen durchführe. Auch der Vorschlag der Reduzierung der Geschwindigkeitsbegrenzung stößt bei den Behörden auf Ablehnung. "Bei der Straße ‚Im Aveler Tal' handelt es sich um eine klassifizierte Landesstraße (L 144), die als nördliche Haupteinfallachse zur Talstadt ein wichtige Erschließungsfunktion hat. Eine Abweichung von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde kann nur beim Vorliegen von außergewöhnlichen örtlichen oder verkehrlichen Gegebenheiten in Betracht gezogen werden, die aber im Aveler Tal nicht gegeben sind", schreibt eine Sprecherin der Stadt Trier auf Anfrage des TV. Bolzplatz und Sporthalle wenige Meter entfernt

Stattdessen habe man schon im Jahr 2004 durch den Bau von "Mittelinseln mit Querungsmöglichkeiten für Fußgänger", "Fahrbahnverschwenkungen" und durch eine "optische Verschmälerung der Fahrbahn" die Verkehrssicherheit zu erhöhen versucht und dies auch erreicht. Für die Studenten unverständlich: "Man muss auch bedenken, dass es nur wenige Meter von hier einen Bolzplatz und eine Sporthalle gibt. Das bedeutet, dass auch viele Kinder sicher über die Straße gehen müssen", sagt Wagner. Die Stadt Trier sieht vielmehr auch die Fußgänger in der Pflicht: "Wir dürfen auf die nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestehenden Pflichten verweisen und insbesondere die Grundregel des Paragrafen 1 der StVO zitieren: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer (dazu zählen auch die nicht motorisierten Radfahrer und Fußgänger) hat sich im Straßenverkehr so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert und belästigt wird'."

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