Lieber Wand als Krach

Die jüngste Ortsbeiratssitzung im Bürgerhaus in Ehrang hatte zum wiederholten Mal die geplanten Lärmsanierungsmaßnahmen entlang der Bahnstrecke Trier-Koblenz zum Inhalt. Der Ortsbeirat verständigte sich aufgrund neuer Berechnungsergebnisse auf veränderte Höhen der Lärmschutzwände. Zudem wird der Lärmschutz weiter nach Quint geführt.

Ehrang. Der Tagesordnungspunkt "Lärmsanierungsmaßnahmen entlang der Kapellen-, Franziskus- und Gartenstraße" war in der letzten Ortsbeiratssitzung am 10. Juni wegen offener Fragen vertagt worden. Unter anderem herrschte Unklarheit über die Grundlagen der Berechnungen aus einem Schallgutachten. Wie sich in der jüngsten Sitzung herausstellte, ist das Baugebiet Quinterstraße und Kapellenstraße ein reines Wohngebiet und nicht - wie vormals angenommen - ein Mischgebiet. Daher gelten niedrigere Emissionsgrenzwerte, nämlich 60 Dezibel nachts anstelle von 62 Dezibel. Etwa 50 Besucher waren gekommen, die meisten aus der Kapellenstraße, die sich nach wie vor über so genannte "Stinkezüge" oder "Rappelzüge" beschweren. Diese Anwohner sind besonders an Lärmsanierungsmaßnahmen interessiert, wie sie mit einer Unterschriftenliste demonstrierten. Der Ortsbeirat ging auf die Wünsche der betroffenen Anwohner aus der Kapellenstraße ein und einigte sich im Sinne der Stadtratsvorlage darauf, dort eine drei Meter hohe Schallschutzwand errichten zu lassen. Die Franziskusstraße und Gartenstraße sollen zwei Meter hohe Schallschutzwände ab Schienenhöhe erhalten. Da sie bereits in rund fünf Meter Höhe auf einem Damm verlaufen, wird sich nach Abschluss der Maßnahme ein sieben Meter hoher Wall durch den Ortskern ziehen. Eine Veränderung wird es auch in Richtung Quint geben.

Die geplante Schallschutzwand, die nach bisherigen Berechnungen ungefähr in Höhe der Mischo-Stube geendet hätte, wird in einer Höhe von zwei Metern etwa 350 Meter weiter in Richtung Quint gebaut. "Passive Schallschutzmaßnahmen" wie der Einbau entsprechender Fenster werden zu 75 Prozent bezuschusst. Die DB-Projektbau will die betroffenen Bürger informieren. Zur Festlegung der Maßnahmen aus dem Ortsteilbudget 2009 und den Mitteilungen des Ortsvorstehers folgt ein gesonderter Bericht.

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