Parken erlaubt

TRIER. (red) Für Menschen mit Behinderungen gibt es spezielle Parkplätze, die allerdings häufig von anderen Verkehrsteilnehmern blockiert werden. Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes wiesen jetzt darauf hin, dass es auch andere Sonderregelungen gibt, die Schwerbehinderten das Parken ermöglichen.

Doch Verkehrsteilnehmer mit blauem Parksonderausweis (außergewöhnlich Gehbehinderte, Blinde und deren Fahrer) haben noch andere Möglichkeiten, ihr Auto abzustellen. Viele kennen diese Sonderrechte allerdings nicht. Mit Sonderausweis dürfen Schwerbehinderte beispielsweise während der Lieferzeiten in die Fußgängerzone fahren oder gefahren werden und dort parken. Auf dem Domfreihof, auf dem rund um die Uhr Lieferverkehr erlaubt ist, können sie ihr Auto abstellen, wann immer sie einen Gottesdienst im Dom oder der Liebfrauenbasilika besuchen wollen. In vielen anderen Bereichen dürfen Schwerbehinderte länger parken als die übrigen Verkehrsteilnehmer, zum Beispiel bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot und auf Anwohnerparkplätzen. Kein Zeitlimit gilt für Zonenhalteverbote sowie für Parkuhren und Parkautomaten, an denen mit Sonderausweis gebührenfreies Parken erlaubt ist. In verkehrsberuhigten Bereichen dürfen Fahrzeuge schwerbehinderter Menschen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen stehen, wenn sie den Verkehr dadurch nicht behindern. Diese Sonderregelungen gelten nur für Schwerbehinderte mit Parksonderausweis, die ihr Fahrzeug jeweils höchstens 24 Stunden abstellen. Für spezielle Fragen stehen die Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes zur Verfügung (Telefon 0651/7182362).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort