Poker um den Chefsessel

TRIER. Vor dem Arbeitsgericht streitet der Betriebsrat der Trierer Spielbank mit der Geschäftsführung der Mainzer Spielbank-Gesellschaft um die Besetzung der Stelle des Ersten Saalchefs in Trier. Der Betriebsrat will den eigenen Vorsitzenden auf diesen höchsten Posten im Trierer Casino hieven.

Während Verdi laut Pressemitteilung den Trierer Betriebsratsvorsitzenden auf dem Saalchef-Sessel sehen will, hat die Geschäftsführung den im Dezember frei gewordenen Posten mit einem Spielbank-Mitarbeiter aus Mainz besetzt. Laut Betriebsvereinbarung hat der Trierer Betriebsrat (BR) allerdings Mitbestimmungsrecht bei der Besetzung von Planstellen - und dem Mainzer Kandidaten seine Zustimmung verweigert. "Der Mainzer Bewerber erscheint uns einfach besser geeignet", begründet Wolfgang Weidemann, geschäftsführender Gesellschafter der Mainzer Spielbank-GmbH gegenüber dem TV. "Laut Betriebsvereinbarung müssen Mitarbeiter vom Standort Trier bevorzugt werden. Jahrelang war es üblich, dass auf eine freie Stelle derjenige nachrückte, der den Posten vorher in Vertretung besetzt hat", hielt BR-Vorsitzender S., seit langem Vertreter des Ersten Saalchefs, vor dem Trierer Arbeitsgericht dagegen. Doch S. hat sich in den vergangenen Jahren nicht nur bei der Geschäftsleitung unbeliebt gemacht. Beschwerden über Mitarbeiter und Arbeitsgerichts-Klagen sollen in Mainz "meterweise Ordner" füllen, vor Ort in Trier habe er mehrfach Mitarbeitern harte Konsequenzen angedroht, "wenn er erst einmal Chef sei". Das berichteten zwei langjährige Spielbank-Mitarbeiter dem TV. Richtig sei, dass er "sehr genau darauf achte, dass die Dienstvorschriften eingehalten werden", sagte S. dagegen dem TV. "Aber ich bin dafür bekannt, eine sehr soziale Ader zu haben und mich für meine Mitarbeiter einzusetzen." Wie viele Klagen er sowohl als BR-Vorsitzender als auch als Mitarbeiter gegen die Geschäftsführung eingereicht hat, weiß er nicht mehr. "Eine ganze Menge jedenfalls." Diese Klagelust hat auch der von Mainz zwischenzeitlich eingesetzte neue Erste Saalchef bereits zu spüren bekommen. Wegen der "Aussetzung von Dienstplänen", geänderter Urlaubspläne und weiterer vermeintlicher Vergehen hat S. bereits Klagen angestrengt. Inhalt unter anderem: Vertretungen waren in den Dienstplänen nicht mehr fett gedruckt, sondern gelb markiert. Eine Mitarbeiterin hatte wegen Inventur ihre Arbeitszeit um eine halbe Stunde überschritten und war dafür am nächsten Tag nach Absprache mit dem neuen Chef später gekommen. "Das sind unzulässige Eingriffe in den Dienstplan", argumentierte der Anwalt des BR vor Gericht. Ein Aushang, mit dem der BR die Mitarbeiter unmissverständlich darauf hinwies, dass sie die vom neuen Ersten Saalchef angebotenen Kennlern-Gespräche nicht ohne Begleitung des BR wahrnehmen müssten, sorgte selbst bei Mitarbeitern für Unverständnis. S. habe eine ganze Menge Klagen angestrengt, gibt der "Verdi Bundeskoordinator Spielbanken", Bernhard Stracke, zu. Aber zwischen seiner Funktion als BR-Vorsitzender und als Arbeitnehmer müsse strikt unterschieden werden. Mainz habe S. klar ausbooten wollen und die Stelle ganz bewusst in dessen Urlaub ausgeschrieben, damit dieser die Bewerbungsfrist versäume.Termin vor Gericht

"Das trifft nicht zu", sagt Geschäftsführer Weidemann, "nachdem der Erste Saalchef aus gesundheitlichen Gründen gekündigt hatte, benötigten wir dringend einen Nachfolger. Die Ausschreibungsfrist ist zufällig in S. Urlaub gefallen." Außerdem habe dieser fristgerecht seine Bewerbung eingereicht. "Und ist natürlich im Auswahlverfahren berücksichtigt worden." Vor Gericht will die Geschäftsführung jetzt erwirken, dass auf die Zustimmung des Betriebsrats bei der Besetzung der Stelle des Ersten Saalchefs verzichtet werden kann. Die Verhandlung vor dem Trierer Arbeitsgericht ist für den 17. April vorgesehen.

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