Protest gegen Vorführung

TRIER. Gegen die Sammelvorführung chinesischer Flüchtlinge des Trierer Ausreisezentrums in Bielefeld veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft Frieden am Mittwoch von 17 bis 18 Uhr eine Mahnwache am Trierer Pranger.

Die vier chinesischen Flüchtlinge, die zurzeit im Ausreisezentrum Trier untergebracht sind, müssen sich in der Nacht zum Donnerstag um 3.30 Uhr zur Abfahrt bereit halten. Die Asylanten werden dann ins nordrhein-westfälische Bielefeld gebracht, wo sie chinesischen Behördenvertretern zusammen mit anderen Flüchtlingen vorgeführt werden. Die Sammelvorführung dient dazu, die tatsächliche Identität der Asylanten festzustellen. Anschließend können Ersatzpapiere angefertigt werden. "Die Voraussetzung dafür, dass Menschen abgeschoben werden können", erklärt Markus Pflüger, Sprecher der AG Frieden. "Immer wieder berichten Zeitungen über die Verletzung der Menschenrechte durch den chinesischen Staat - trotzdem wird weiter nach China abgeschoben", erklärt Pflüger die Gründe für die Mahnwache, die die AG Frieden zusammen mit dem Multikulturellen Zentrum und der Humanitären Hilfe Trier organisiert hat. Generell seien Sammelvorführungen eine fragwürdige Methode, um Identitäten festzustellen. Bei den Befragungen durch Vertreter des jeweiligen Ziellandes gilt nicht deutsches Recht, sondern die Gesetze der Länder, in die abgeschoben werden soll. "Es ist ein Unding, Flüchtlinge, die wegen bestimmter Umstände aus einem Staat geflohen sind, genau den Vertretern dieses Landes vorzuführen", kritisiert Pflüger. Zwar seien bei den Befragungen deutsche Vertreter anwesend, um menschenunwürdige Behandlungen zu verhindern. "Aber diese verstehen doch nicht die Landessprache. Wir befürchten, dass die chinesischen Ministeriumsvertreter mit Sanktionen gegen die Familien drohen, wenn die Asylanten sich nicht gefügig zeigen."Trierer Fälle sorgfältig geprüft

Hermann-Josef Braum, Leiter des Ausreisezentrums Trier, hält dagegen: "Auch aus China gibt es Flüchtlinge, die nicht aus politischen Gründen hier sind, sondern aus wirtschaftlichen." Richtig sei zwar, dass politische Verfolgung seitens der Flüchtlinge schwierig nachzuweisen sei, besonders auch gegenüber Vertretern des chinesischen Staates. "Aber bei den vier Flüchtlingen aus Trier haben wir die sichere Erkenntnis, dass keine politische Verfolgung vorliegt, das wurde sorgfältig von mehreren Instanzen geprüft." Außerdem folge auf die Identitätsfeststellung nicht automatisch Abschiebehaft. "Wird zusammen mit der Identität zum Beispiel festgestellt, dass der Flüchtling deutsche Kinder hat, kommt es nicht zur Abschiebung." Auch wenn sich herausstellen würde, dass einer der Flüchtlinge zum Beispiel in China einen Autounfall verursacht hat, bei dem Menschen ums Leben kamen und ihm deswegen die Todesstrafe droht, würde dieser nicht abgeschoben. Nach einer ähnlichen Sammelvorführung chinesischer Flüchtlinge in Trier im Jahr 2004 berichteten die Asylanten im Nachhinein von Misshandlungen durch die chinesische Behördenvertreter. Die Vorwürfe erhärteten sich allerdings nicht.

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