Radler ohne Licht

TRIER. (red) Durch seine rücksichtslose und verkehrswidrige Fahrweise verursachte ein Fahrradfahrer am Dienstag gegen 20 Uhr einen Verkehrsunfall in der Schöndorfer Straße.

Der Radler befuhr die Balthasar-Neumann-Straße entgegen der Richtung dieser Einbahnstraße. Trotz Dunkelheit fuhr er ohne Beleuchtung. Die Kreuzung an der Schöndorfer Straße überquerte er über den dortigen Fußgängerüberweg. Und dies, obwohl die Lichtzeichenanlage rotes Licht zeigte. Bei diesem Fahrmanöver kollidierte er mit einem PKW, der auf der Schöndorfer Straße in Richtung Bahnhof befuhr. An dem PKW entstand ein Sachschaden von etwa 500 Euro. Wie die Polizei gestern weiter mitteilte, setzte der Fahrradfahrer seine Fahrt fort, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Der Mann wird wie folgt beschrieben: etwa 30 Jahre alt, dunkle Hautfarbe und 180 Zentimeter groß. Er trug eine dunkle Jacke. Bei dem Fahrrad handelt es sich um ein schwarzes Mountainbike mit silberner Rahmenaufschrift. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei, Telefon 0651/9779-3200, zu melden. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass Einbahnstraßen von Fahrradfahrern nur dann in entgegengesetzter Richtung befahren werden dürfen, wenn dies durch ein entsprechendes Verkehrszeichen erlaubt ist. Betrachtet man die Verkehrsunfallstatistik der Polizeiinspektion Trier für das Jahr 2004, falle auf, dass etwa dreiviertel aller Verkehrsunfälle, an denen Fahrradfahrer beteiligt waren, auch von diesen zumindest mit verursacht wurden. So seien im vergangenen Jahr von den Beamten der Polizeiinspektion Trier 110 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fahrradfahrern aufgenommen worden; 23 von ihnen waren Kinder oder Jugendliche. 59 dieser Verkehrsunfälle wurden nach den Ermittlungen der Polizei alleine von den Fahrradfahrern verursacht. Bei weiteren 23 Verkehrsunfällen wurden sie mit beschuldigt, Unfallverursacher gewesen zu sein.Gravierende Folgen

Häufigste Unfallursachen waren verbotswidriges Befahren falscher Straßenteile wie Gehwege, Fußgängerfurten oder Fußgängerüberwege sowie fehlende oder mangelhafte Beleuchtung. Zudem ereigneten sich Verkehrsunfälle, weil Radler einen Fahrstreifenwechsel oder das Abbiegen nicht rechtzeitig und deutlich durch Handzeichen angezeigt hatten. Insbesondere bei Fahrradfahrern haben diese Verkehrsverstöße oftmals gravierende Folgen. So wurden im vergangenen Jahr 86 Fahrradfahrer bei Verkehrsunfällen verletzt.

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