Rezepte gegen Fehlentwicklungen

Ohne Diskussion und einstimmig hat der Stadtrat zwei Bebauungspläne auf den Weg gebracht und für einen weiteren Bebauungsplan eine Veränderungssperre beschlossen.

Trier. (rm.) Im Olewig plant die Stadt den Ausbau der Straße "Auf der Ayl" zum verkehrsberuhigten Bereich. Weil dies auf der Basis des 1969 aufgestellten und nur für einen Teilbereich geltenden Bebauungsplans BOL (steht für "Baugebiet Olewig") 7Ä nicht möglich ist, beschloss der Stadtrat die Aufstellung einer neuen planerischen Grundlage (BOL 25). Damit wird auch eine im BOL 7Ä vorgesehene, aber nie hergestellte Fußwegeverbindung hinfällig.

Auf dem Gelände der Gärtnerei in der Schützenstraße (gegenüber der Einmündung Helenenstraße, Stadtteil Mitte/Gartenfeld) soll Wohnbebauung entstehen. Ziel des vom Stadtrat aufgestellten Bebauungsplans BO 18 ist die Festsetzung eines "allgemeinen Wohngebiets mit einer an die Umgebungsstruktur angepassten Neubebauung". Zur "Vermeidung von Fehlentwicklungen" sollen die Ziele des künftigen Bebauungsplans durch eine gleich mitbeschlossene Veränderungssperre gesichert werden.

Ebenfalls eine Veränderungssperre verhängte der Stadtrat für den Teilbereich "Im Schankenbungert, Jahnstraße, Schweringstraße" des Bebauungsplans BW 72. Damit soll auch nach dem Abriss von Bahngenossenschafts-Häusern "die bestehende und annähernd intakte Siedlungs- und Sozialstruktur" festgeschrieben werden - im Sinne der Erhaltungs- und Entwicklungsziele des Stadtteilrahmenplans Trier-West/Pallien und des Programms "Soziale Stadt Trier-West".

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