Rot ist nicht gleich Rot

Auf welchen roten Wegen in Trier Rad gefahren werden darf und auf welchen nicht, darüber herrscht Uneinigkeit bei Stadt, Polizei und Fahrrad-Lobby. Eine Bestandsaufnahme besagter Wege soll für die Grundlage zur Verbesserung der Situation sorgen - und damit auch für mehr Sicherheit.

 Sieht aus wie ein Radweg, ist aber keiner: der rote Überweg am Stadtbad. TV-Foto: Archiv/Christiane Wolff

Sieht aus wie ein Radweg, ist aber keiner: der rote Überweg am Stadtbad. TV-Foto: Archiv/Christiane Wolff

Trier. Selbst die Stadtverwaltung hat keinen verlässlichen Überblick darüber, wo in Trier Radwege verlaufen und wo es Wege gibt, die wegen ihrer roten Einfärbung lediglich aussehen wie "echte" Radwege. Eine systematische Bestandsaufnahme, mit der die Stadtverwaltung jetzt ein "externes Büro" beauftragt hat, soll Klarheit schaffen. Notwendig wurde das, nachdem es im vergangenen Herbst zu Unstimmigkeiten zwischen Polizei, Stadtverwaltung und dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) gekommen war (der TV berichtete). Ursache waren besagte rot eingefärbte Wege, die im Stadtgebiet an vielen Stellen parallel zu Straßen und Fußwegen verlaufen. Bis vor rund acht Jahren waren diese roten Wege offizielle Fahrradwege. Mit einer Gesetzesnovellierung änderten sich allerdings die vorgeschriebenen Fahrradweg-Maße. Viele der Trierer Radwege waren zu schmal und erfüllten damit die neuen Bestimmungen nicht. Kurzerhand wurden die blau-weißen Radwege-Verkehrsschilder abmontiert. Die rote Einfärbung der Wege beließ die Stadt allerdings aus Kostengründen. Seitdem herrscht Verwirrung: Ist Radeln auf den ehemaligen "echten" Radwegen heute erlaubt, verboten oder geduldet? Die Stadtverwaltung postulierte im vergangenen Herbst, dass die roten Wege nach Abmontage der Verkehrsschilder zu Gehwegen geworden seien, auf denen das Radeln verboten ist. Der ADFC sieht das anders: Für ihn reicht die rote Farbe, um die Wege laut Straßenverkehrsordnung als sogenannte "andere Radwege" zu klassifizieren, die von Radfahrern benutzt werden dürfen aber nicht müssen. Die Polizei scheint zwischen den beiden Lagern zu stehen: Im Oktober hatte sie einer Radfahrerin, die auf einem solchen roten Weg in der Weberbach von einem Auto angefahren worden war, einen Verwarnungsgeld-Bescheid geschickt, wegen Fahrradfahrens auf einem Gehweg. Die Radfahrerin weigerte sich zu zahlen - und die Polizei stellte das Bußgeldverfahren ein. "Das örtliche Geh- und Radwegenetz ist leider nicht eindeutig", begründete Polizei-Pressesprecher Karl-Peter Jochem die Entscheidung. Mittlerweile hat das städtische Tiefbauamt eine Liste der strittigen roten Wege erstellt. "Diese ist aber noch nicht vollständig", erklärt Pressesprecher Ralf Frühauf. Die in Auftrag gegebene Bestandsaufnahme soll diese Lücken schließen. Zusammen mit der Polizei will das Tiefbauamt, als verantwortlicher Straßenbaulastträger, anschließend eine "Verkehrsschau" halten. "Ein genauer Termin konnte noch nicht festgelegt werden, weil die Polizei wegen der aufwendigen Unfallauswertung von 2007 zeitlich noch stark gebunden ist", sagt Frühauf. Voraussichtlich im März soll die Begehung stattfinden. Weil es sich um eine "interne Facharbeit" handele, dürfe die Presse die Runde nicht begleiten, erklärt Frühauf und verspricht: "Über Ergebnisse und geplante Änderungen werden wir vor Ort informieren."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort