Schutz vor "Entgleisung"

TRIER. Der Beirat für Architektur und Städtebau empfiehlt, das Stadtquartier zwischen Martinsufer und Merianstraße nicht nur durch eine Erhaltungssatzung zu schützen, sondern zusätzlich eine Gestaltungssatzung und einen Bebauungsplan zu erlassen. So soll die architektonische und die städtebauliche Substanz wirksam gesichert werden.

Der Umbau eines der Gebäude in dem Ensemble hatte zu heftigen Diskussionen in der Bevölkerung und zum Beschluss des Stadtrates geführt, eine Erhaltungssatzung zu erlassen (der TV berichtete). Das sei nicht ausreichend, befand nun der Architekturbeirat. Eine Erhaltungssatzung erlaube zwar den Schutz gewisser Gestaltungselemente, lasse aber noch zu viel Spielraum für Umgestaltungen, die Ortsbild und Stadtgestalt gefährden könnten. Eine Erhaltungssatzung erlaube lediglich eine Einzelfallprüfung, erklärte auch Baudezernent Peter Dietze. Exakte Vorgaben, etwa bei der Anordnung von Fenstern oder der Farbgestaltung, seien nur durch eine Gestaltungssatzung möglich. Der Regelungsbedarf sei "unstrittig", befand der Sprecher des Beirats, Professor Kunibert Wachten, weil man "sonst absehen kann, was da weiter passiert". Ratsmitglieder signalisieren Zustimmung

Aber die Experten plädierten dafür, noch einen Schritt weiterzugehen und nicht nur die Gebäude, sondern den Charakter des Wohnquartiers radikal zu schützen. "Es geht nicht nur um das einzelne Objekt, sondern um den Charme des Gesamt-Raumes", argumentierte Beiratsmitglied Ansgar Lamotte. Am deutlichsten wurde Francois Valentiny: Es gehe auch darum, die Anzahl der Wohneinheiten festzuschreiben. "Mehr Wohneinheiten bedeuten mehr Parkplätze statt Grün, und das ändert den Charakter." Auch ein Ausbau der Dachgeschosse mache "die Bausubstanz kaputt". Wenn es nicht gelinge, die Wohnanlage in Gänze zu erhalten, könne man sie "auch gleich abreißen". Die Position des Beirats fasste Wachten am Ende der öffentlichen Sitzung im Rathaus zusammen: Es gehe "nicht nur um ein gestalterisches, sondern auch um ein städtebauliches Problem". Deshalb sei es notwendig, "die Erhaltungssatzung durch städtebaulich wirksame Instrumente zu flankieren". Will heißen: Mit einem Bebauungsplan und einer Gestaltungssatzung so wasserdicht zu machen, dass kein Spielraum mehr für "gestalterische Entgleisungen" (Valentiny mit Blick auf das umgebaute "de-Gaulle-Haus") bleibt. Die anwesenden Ratsmitglieder signalisierten Zustimmung. Freilich verwies die Bauverwaltung auf den "erheblichen Eingriff ins Eigentumsrecht", der mit einer solch rigorosen Regelung verbunden sei. Dafür werde man, so Baudezernent Dietze, auf dessen Linie das Votum liegt, "eine überzeugende, rechtlich haltbare Begründung" liefern müssen.

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