Sextaner abgelehnt

TRIER. Gymnasien lehnen Sextaner ab und sorgen für Unmut. Jedoch sind die Kriterien für eine Zu- oder Absage an Gymnasien ministeriell vorgegeben.

Dabei könnten durchaus weitere Schüler an ihren Wahlgymnasien aufgenommen werden. Bei den Gymnasien sagt die Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) "nein", während einige Haupt- und Realschulen überbelegen dürfen. Lucas (Name geändert) und seine Eltern sind enttäuscht. Obwohl der Zehnjährige in der Stadt wohnt, hat er wie weitere 50 Kinder nach einem monatelangen Entscheidungsprozess eine Absage von seiner Wahlschule, dem Auguste-Viktoria-Gymnasium, erhalten - "aus Kapazitätsgründen". Am Max-Planck-Gymnasium wurde elf Kindern abgesagt. Dort wird es eine Sportklasse mit 27 Kindern und drei weitere Klassen mit 30 Kindern geben. Das vierzügige Hindenburg-Gymnasium hat acht Absagen erteilt. "Gemäß Schulordnung wählt die Schulleitung die Schüler aus", sagt Miriam Lange, Pressesprecherin der ADD. Dabei seien die ministeriellen Vorgaben zugrunde zu legen: Wohnen in Schulnähe, die Verkehrsanbindung vom Wohnort zur Schule oder die Unzumutbarkeit eines anderen Schulweges seien unter anderem ausschlaggebend. Im Klartext: Wohnt das Kind in Irsch, dann könne es zum FWG gehen. Ein Kind aus Pluwig hingegen könne nur schwerlich am Friedrich-Spee-Gymnasium untergebracht werden. Weitere Aufnahmekriterien: Geschwisterkinder würden nicht getrennt, die Fremdsprachenwahl spiele eine Rolle, und Härtefälle würden berücksichtigt. Für 70 künftige Sextaner aus Trier und dem Umland musste eine neue Lösung gefunden werden, denn die Eltern haben zwar keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Schule, sondern lediglich auf die Schulart. Als der Engpass deutlich wurde, haben sich Schulaufsicht, die Stadt als Schulträger und die Schulleiter Anfang März zusammengesetzt. Ergebnis: Das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium (FWG) fährt drei- statt vierzügig. Platz wäre auch am Friedrich-Spee-Gymnasium gewesen. Dort wird es sechs Klassen mit 165 Schülern geben. "Wir könnten auch siebenzügig fahren", sagt Schulleiter Horst Schädlich. Warum sollen 30 Schüler zum FWG? "Schon in den vergangenen Jahren war das FWG vielfach vierzügig gewesen. Bauliche Schwierigkeiten, deren Beseitigung in den nächsten Wochen vorgenommen wird, waren zunächst der Grund für die Dreizügigkeit", sagt Dezernent Ulrich Holkenbrink, "dem Schulleiter des FWG wurde die Beseitigung dieser Probleme vom Schulträger zugesichert, so dass der Schulleiter des FWG sich bereit erklärte, auch in diesem Jahr wieder eine vierte Eingangsklasse anzubieten." Entlastung erfahren die in städtischer Trägerschaft befindlichen Gymnasien auch von dem Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium in Schweich. Hingegen bevorzugen Kinder, die aus Orten an der Obermosel kommen, Trierer Gymnasium, weil es problematisch sei, am Bahnhof Konz-Mitte auszusteigen. "Das Verhältnis Stadt und Umland müsse neu geregelt werden", sagen einige Schulleiter. Nicht verstehen können Lucas Eltern, dass die Gymnasien jeweils bis zu zehn Kinder mit Realschulempfehlungen aufgenommen haben, wo doch ihr Sprössling ein Superzeugnis und eine Gymnasialempfehlung hat. "Nicht die Empfehlung, sondern der Elternwille ist entscheidend", sagt ADD-Pressesprecherin Miriam Lange. Lucas Eltern fragen sich, warum der "Erlass zur Klassenbildung" nicht genutzt werde, um "bei solch einem Andrang, mehr Schülern den Zugang zum Wunschgymnasium zu gewähren." Demnach können bis zu drei Schüler für einen Zeitraum von bis zu zwei aufeinander folgenden Schuljahren aufgenommen werden - also 32 statt 30 Schüler pro Klasse. Laut ADD gilt die Zahl 30 als Klassenmesszahl. Damit sollen zu große Klassen mit mehr als 30 Schülern pro Klasse verhindert werden. Zum anderen sei es nach der Verpflichtung zur sparsamen Haushaltsführung ein Gebot der Wirtschaftlichkeit, nicht unnötig viele Klassen einzurichten, wenn noch Kapazitäten an anderen Schulen gleicher Schulart frei sind. Ab dem 31. Schüler pro Klasse müsste eine zusätzliche Lehrkraft eingestellt werden. "Das würde doch viel Luft schaffen", sagen Lucas Eltern. Zudem würde an einigen Real- und Hauptschulen doch auch überbelegt. Der Erlass gelte doch für alle Schultypen von der fünften bis zur zehnten Klasse. Dann hätten HGT und MPG keine Absagen erteilen müssen.

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