Trier: Fall Laura-Marie – Sachverständiger hält Angeklagten für schuldfähig

Trier · War es Mord oder Totschlag? Das mit Spannung erwartete Urteil im Prozess um den gewaltsamen Tod der 16-jährigen Trierer Schülerin Laura-Marie soll am 1. Februar fallen. Am Freitagvormittag erhielten die Richter der ersten Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier wichtige Hinweise zur Bewertung des Angeklagten.

Trier: Fall Laura-Marie – Sachverständiger hält Angeklagten für schuldfähig
Foto: Cheryl Cadamuro

Der psychologische Sachverständige, Dr. med. Wolfgang Retz, Leiter Forensische Psychiatrie der Uniklinik Mainz, hält den Trierer für schuldfähig. Zwar habe der 25-jährige am Tag der Tat viel Alkohol getrunken. Retz schätzt, dass er zum Tatzeitpunkt gegen 23.30 Uhr noch 1,18 Promille Alkohol im Blut hatte. Allerdings sei nicht davon auszugehen, dass die "Steuerungsfähigkeit" bei dieser Konzentration ausfällt. Auch Zeugen hatten davon berichtet, dass der Angeklagte angeheitert gewesen sei, jedoch nicht völlig betrunken wirkte.

Zwar hält der Experte die intellektuellen Fähigkeiten des jungen Mannes für begrenzt. Bei einem IQ von 89 könne man jedoch nicht von einer Intelligenzminderung oder gar Schwachsinnigkeit sprechen. Obwohl der Angeklagte, der schon seit seiner Kindheit immer wieder zu impulsiv aggressivem Verhalten neigte, psychologisch auffällig ist, liegen keine schweren psychischen Erkrankungen vor. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wäre laut Retz daher nicht angebracht.

Aber wie sieht die Prognose aus? Besteht Hoffnung auf Besserung oder muss der Mann in Sicherungsverwahrung? Die Prognosefaktoren sind laut Retz ungünstig: Da sind die Impulsivität, die fehlende intellektuelle Fähigkeit, differenziert zu denken und die Probleme mit Alkohol. Allerdings habe der Angeklagte während einer mehrjährigen Psychotherapie Fortschritte gezeigt. "Man kann nicht davon ausgehen, dass es sich um eine in der Persönlichkeit verankerte Neigung zur Kriminalität handelt", sagt Retz. Auch eine sexuelle Abnormität sei nicht festzustellen gewesen.

Eine Aussage, die Otmar Schaffarczyk, der die Eltern des getöteten Mädchens vertritt, erstaunt. Hatte die Aussage eines polizeilichen Sachverständigen doch kurz zuvor gezeigt, dass der junge Mann sich mehrfach Videos über Vergewaltigungen ansah. Auch am Tag der Tat. Es handelte sich um ein Video aus der Reihe "Aktenzeichen XY… ungelöst", das schildert, wie eine junge Frau gefesselt und vergewaltigt wird.

Der 25-jährige hat gestanden, die Schülerin auf einem unbeleuchteten Weg in Trier-Nord getötet und ihre Leiche anschließend verbrannt zu haben. Während er sagt, dies sei im Streit geschehen, wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor, das Mädchen getötet zu haben, um zu vertuschen, dass er geplant hatte, die 16-Jährige zu vergewaltigen. Die Plädoyers sind am 27. Januar ab 14 Uhr zu hören.

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