Urteil mit der vollen Härte des Gesetzes

TRIER. (f.k.) Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts hat den 37-jährigen W. aus Trier zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Der Mann hatte in der Nacht zum 3. September 2002 seine zehn Jahre ältere Ehefrau erwürgt und sich dann gestellt. Als Motiv nannte er Eifersucht.

Mit ihrem Urteil entsprach die Kammer dem Strafantrag von Staatsanwalt Peter Fritzen. Bei dem Verbrechen, das sich in der gemeinsamen ehelichen Wohnung an der Hohenzollernstraße in Trier-Süd abspielte, handelte es sich um den typischen Fall einer so genannten Beziehungstat. Der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte ist sicher nicht der Typ des Gewalttäters - doch nach Auffassung der Sachverständigen leidet seine Persönlichkeit unter Defiziten. Die Rede ist von einem starken narzisstischen Ich-Bezug. Als lebenslustig und gesellig galt die aus Thailand stammende Ehefrau. Und sie verfügte über weitaus mehr Lebenserfahrung als der zehn Jahre jüngere Ehemann. Als sie W. 1994 durch Zufall kennen lernte, war sie bereits zum dritten Mal verheiratet und Mutter mehrerer Kinder. Er dagegen besaß keine Erfahrung mit Frauen und war weitgehend auf die eigene Familie fixiert. Seine einzige "außerfamiliäre Erfahrung" war bis zu diesem Zeitpunkt ein kurzer, vorzeitig abgebrochener Aufenthalt bei der Bundeswehr.Verwandte und Bekannte warnten vor Heirat

Doch trotz aller Unkenrufe aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis nahm die Beziehung zunächst eine positive Entwicklung. Zwei Monate nach ihrer Heirat im Jahr 1996 kam ihre gemeinsame Tochter zur Welt. Doch die Mahner sollten Recht behalten: Die Beziehung verschlechterte sich bald zusehends. In ihrer Urteilsbegründung schilderte die Vorsitzende, Richterin Irmtrud Finkelgruen, die Eskalation der Ehekrise aus Sicht des Gerichts. Dabei ging sie auch umfassend auf die psychologischen und psychiatrischen Gutachten ein. Von Übel gewesen sei die konträre Lebensauffassung der beiden und die starke Ich-Bezogenheit des Mannes. Er, der zuverlässige Angestellte, habe das Geld nach Hause gebracht. Die Frau, die laut Finkelgruen "nicht dem Grundmuster einer mitteleuropäischen Hausfrau entsprach", habe es für ihr geselliges Leben sorglos wieder ausgegeben. Als es darüber zu konstanten Spannungen gekommen sei, habe sie wieder Rückhalt bei ihrem ehemaligen dritten Ehemann gesucht. Dessen Verhältnis zu ihr sei fast väterlich gewesen. Der Angeklagte habe darauf mit Eifersucht und mit psychischen Beschwerden reagiert, dem sie sich durch noch stärker Hinwendung zu anderen zu entziehen versuchte. Ein Teufelskreis, durch den sich der Konflikt zunehmend verstärkte. Wegen der psychischen Beschwerden trat W. im Sommer 2002 einen Kuraufenthalt an - mit dem "Erfolg", dass sich die Situation noch verschärfte. Noch eifersüchtiger als zuvor soll er nach der Rückkehr den Lebenswandel seiner Ehefrau beobachtet haben. Die habe sich mehr und mehr bedrängt gefühlt und bald offen von Scheidung gesprochen. Schlusspunkt sei dann das tödliche Drama in der Nacht zum 3. September gewesen.Tat in die Nähe des Mordes gerückt

Ein minder schwerer Fall des Totschlags wegen der Vorgeschichte? "Nein - im Gegenteil" urteilte die Kammer. Aus Hass und Eifersucht habe W. seine Frau getötet - dies komme schon dem Mordmerkmal "niedriger Beweggrund" nahe. Zwölf Jahre Haft seien demnach angemessen. Noch ist offen, ob der Angeklagte, dessen Verteidiger Paul Greinert um "ein mildes Urteil" gebeten hatte, gegen die Entscheidung Revision einlegt.

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