"Verbraucher nicht gefährdet"

TRIER. Durch die Vogelgrippe und die jüngsten Skandale um Gammelfleisch hörten die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses besonders aufmerksam zu, als ihnen am Mittwoch eine Bilanz der Frischfleischkontrollen im Jahr 2005 präsentiert wurde. Das Fazit: Es tauchten im Trierer Stadtgebiet keine Probleme auf, die eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher darstellten.

"Wir können gerne in jeder Sitzung etwas berichten, schließlich kontrollieren wir viel mehr als nur Frischfleisch", sagte Dezernentin Christiane Horsch, nachdem die Mitglieder ihres Wirtschaftsausschusses mit großem Interesse die Präsentation von Lebensmittelkontrolleur Alois Reichert verfolgt hatten. Er berichtete unter anderem, was die Kontrollen der fleischhandelnden Betriebe in Trier im vergangenen Jahr ans Licht befördert haben, und welche Konsequenzen angesichts der Fleischskandale gezogen wurden. Die vier Lebensmittel-Kontrolleure, die dem Ordnungsamt zugeordnet sind, tauchen unangekündigt bei den Betrieben auf. Das Fazit von Reichert sorgte für Erleichterung im Ausschuss: "Es kam 2005 zu keinen Problemen, die eine gesundheitliche Gefahr für den Verbraucher darstellten." Reichert führt dies auch auf die bauliche und arbeitstechnische Ausstattung der Betriebe zurück, die in den vergangenen Jahren "qualitativ gravierend verbessert wurde, so dass die Hygienemängel stark rückläufig sind". Im Stadtgebiet gibt es zwei EU-Betriebe, 13 Fleischereien, 50 Fleischerfilialen, Warenhäuser und Discounter sowie neun Großhandelsbetriebe.45 Nachkontrollen und zwei Strafverfahren

151 Betriebskontrollen sind nach Auskunft von Alois Reichert 2005 vorgenommen worden, wobei das Augenmerk neben baulichen und hygienischen Mängeln auch der Warenqualität und der Kennzeichnungspflicht gegolten habe. 59 Planproben und zwei Verdachtsproben seien entnommen worden; außerdem sei man fünf Verbraucherbeschwerden nachgegangen. In 45 Fällen habe es gebührenpflichtige Nachkontrollen gegeben, wobei Dezernentin Horsch den Ausschuss darauf hinwies, dass die Gebühr von 38,50 Euro nicht kostendeckend für die Kontrolle sei. In 38 Fällen wurde eine Belehrung ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen, in einem Fall mit Verwarnungsgeld. Zweimal kam es zu einem Strafverfahren. Als im Oktober der Fleischskandal bei Schweineschwarten und Separatorenfleisch bekannt geworden sei, habe man in Trier 15 Betriebe kontrolliert, informierte Reichert. Man habe feststellen wollen, ob Lieferverbindungen zu Firmen in Baden-Württemberg und Bayern bestünden. Dies sei aber bei keinem Betrieb der Fall gewesen. Als sich dann im November der "Gammelfleisch"-Skandal ausgeweitet habe, seien in Trier zehn Großhandelsbetriebe und eine große Gemeinschaftsverpflegung überprüft worden. Bei drei Betrieben seien dabei geringfügige Verstöße hinsichtlich Lagerung und Warenannahme festgestellt worden. Probleme gibt es laut Reichert noch mit der Umsetzung der von der EU vorgeschriebenen Eigenkontrolle in den Betrieben (Fachbegriff HACCP). Diese soll den europäischen Handel angleichen und damit vereinfachen.

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