Vertrauenssache Vollmacht

TRIER. Was geschieht, wenn ich mich krankheitsbedingt nicht mehr selbst um meine Angelegenheiten kümmern kann? Wenn Botengänge zu Behörden und Banken nicht mehr möglich sind? Eine Vorsorgevollmacht, mit der ein anderer stellvertretend handelt, kann im Fall der Fälle eine Lösung sein. Doch nicht für jeden ist sie ratsam.

 Muster aus Infobroschüren helfen dabei, eine eigene Vollmacht aufzusetzen. TV-Foto: Kerstin Smirr

Muster aus Infobroschüren helfen dabei, eine eigene Vollmacht aufzusetzen. TV-Foto: Kerstin Smirr

"Es ist eine große Überlegung für mich, wie ich's richtig mache", sagt Maria Erdmann (Name geändert). Schon seit längerem beschäftigt sich die 67-Jährige mit der Vorsorge für eine Zeit, in der sie eventuell einmal nicht mehr selbst Gänge zu Banken, Behörden und Versicherungen erledigen kann. Eine Zeit, in der ihr eine Entscheidung über die Pflege oder Unterbringung nicht mehr selbst möglich ist. Doch wie funktioniert eine Vollmacht genau? Um Antwort auf ihre Fragen zu erhalten, hat Maria Erdmann den Weg ins Seniorenbüro Trier gefunden. Dort geht es an jedem ersten Montag im Monat bei einer offenen Sprechstunde um Vollmachten. Maria Erdmann möchte einer ihrer drei Töchter eine Vollmacht erteilen. Diese könnte dann, wenn die Mutter krankheitsbedingt ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann, Aufgaben für sie übernehmen und sie betreffende Entscheidungen fällen. Zum Beispiel, wenn durch einen Aufenthalt im Pflegeheim die Wohnung aufgelöst werden müsste. Günter Crames, Berater beim Katholischen Verein für soziale Dienste Trier, rät, eine Vertrauensperson aus der Familie zu wählen: "Es sollte jemand sein, auf den ich mich zu hundert Prozent verlassen kann. Denn wenn ich die Vollmacht brauche, kann ich diese Person nicht mehr kontrollieren." Das Risiko eines Missbrauchs bestehe. Gebe es Streit in der Familie, sollte auf das Schriftstück verzichtet werden. In diesem Fall wird, wenn der Betroffene sich nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten kümmern kann, vom Gericht ein Betreuer bestellt. Das kann zwar auch ein Angehöriger sein, doch wird dieser kontrolliert. "Dann steht das Amtsgericht dahinter und kann Auskunft darüber verlangen, was in der Betreuung passiert", erklärt Günter Crames den Vorteil.Wann sollte eine Vollmacht verfasst werden?

Paula Winkel (Name geändert) kümmert sich um die 87-jährige Mutter einer Freundin aus Schultagen, die in den USA lebt. Sie hat die Vollmacht von der alten Dame erhalten. Sobald diese zum Arzt muss oder Behördengänge anstehen, ist Paula Winkel für sie da. "Ich habe diese Aufgabe meiner Freundin zuliebe übernommen", erzählt sie. Sie selbst ist 65 Jahre alt, hat aber noch keine Vollmacht ausgefüllt: "Das hat noch Zeit. Wenn ich sie nicht vor meinem 80. Geburtstag brauche, ist das gut." Doch wann ist der richtige Zeitpunkt, eine Vollmacht zu verfassen? "Alterunabhängig sollte sich derjenige damit befassen, der eine schwere Krankheit hat", rät Günter Crames. Wer gesund sei, sollte sich ums 70. Lebensjahr informieren und mit Angehörigen besprechen, wer von ihnen als Bevollmächtigter in Frage kommt. Wer sich beraten lassen möchte, findet bei Betreuungsvereinen oder Anwälten individuelle Hilfe. Broschüren mit Musterformularen, zum Beispiel vom Bundesjustizministerium, bieten Informationen zum Einstieg. Die hat sich auch Maria Erdmann bei ihrem Besuch in der Ratgeberstunde mit Günter Crames eingepackt. "Dann werde ich die Unterlagen einmal durcharbeiten", sagt sie.

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