Wahlergebnis um eine Stimme korrigiert

Trier · Das vorläufige Endergebnis der Oberbürgermeister-Stichwahl in Trier muss um eine Stimme korrigiert werden: SPD-Kandidat Wolfram Leibe hat die Wahl nicht mit 111 Stimmen Vorsprung vor Konkurrentin Hiltrud Zock gewonnen, sondern nur mit 110 Stimmen. Das teilte Wahlleiter und amtierender Oberbürgermeister Klaus Jensen am frühen Mittwochabend mit.

Trier. Ein Stimmzettel für Hiltrud Zock sei in einem der 73 Wahllokale bei der Auszählung "vergessen" worden, erklärte Wahlbüroleiter Guido Briel bei der Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses am Mittwoch im Rathaus. Die vergessene Einzelstimme ändert das prozentuale Resultat der Stichwahl bis zwei Stellen hinterm Komma nicht: 50,22 Prozent für Wolfram Leibe, 49,78 Prozent für Hiltrud Zock.
Ungültig sei die Wahl nicht, erklärte Briel. Denn dafür müssten zwei Voraussetzungen erfüllt sein: ein gravierender Verstoß gegen das Wahlgesetz und eine dadurch verursachte Verzerrung des Wahlergebnisses. "Beides liegt nicht vor", sagte Oberbürgermeister und Wahlleiter Klaus Jensen.
Die von CDU-Stadtrat Thomas Albrecht am Dienstag im sozialen Netzwerk Facebook veröffentlichte Kritik, die Stadtverwaltung hätte die Briefwahlunterlagen nicht bereits am Samstag, sondern erst am Sonntagmorgen den jeweiligen Wahlvorstehern der Wahllokale zustellen dürfen, sei in der Sache korrekt, gab Jensen zu. "In unserem Wahlbüro ist der entsprechende Passus der Gemeindeordnung so interpretiert worden, dass die Anlieferung auch samstags schon möglich ist."
Unterlagen zu früh geliefert


Nach Rücksprache mit dem Landeswahlleiter stehe fest, dass dem nicht so sei. Die Wahl müsse allerdings auch deswegen nicht für ungültig erklärt werden. "Uns liegen keinerlei Hinweise auf Manipulation vor", betonte Jensen. Alle Wahlvorsteher hätten eidesstattlich erklärt, dass sie keine Zweifel daran haben, dass alles rechtmäßig abgelaufen sei. Zudem sei auch keinem der Wahlvorsteher an den Unterlagen etwas aufgefallen, das auf Manipulation schließen ließe (siehe Extra). Der Wahlausschuss, bestehend aus Vertretern der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, nahm das amtliche Endergebnis einstimmig zur Kenntnis.
Veröffentlicht wird dieses am 21. Oktober in der Rathauszeitung. Ab dann können Einsprüche formell erhoben werden. Ein am Mittwoch vom Trierer Rechtsanwalt Siegbert Busse für einen anonymen Mandanten - der laut Busse keiner Partei angehöre und auch keine politische Funktion ausübe - verfrüht eingereichter Einspruch ist daher wirkungslos. Zudem sind anonyme Einsprüche ohnehin nicht möglich. "Schon alleine aus dem einfachen Grund, dass einspruchsberechtigt nur ist, wer auch wahlberechtigt war. Deswegen muss die Identität geklärt sein", erklärte Briel.
Den angegebenen Gründen für den Einspruch sei man trotzdem nachgegangen. Neben der verfrühten Auslieferung der Briefwahlunterlagen hat der Anonymus moniert, dass er bei Facebook gelesen habe, dass ein Wähler in der Wahlkabine einen Flyer des SPD-Kandidaten Leibe aufgefunden habe. Jensen dazu: "Die Wahlhelfer in den Wahllokalen kontrollieren regelmäßig die Kabinen - allerdings nicht nach jedem Wähler. Dass jemand dort einen Flyer hinterlegt, ist daher nicht auszuschließen, macht eine Wahl allerdings nicht ungültig."
Dritte Bemängelung des Beschwerdeführers: Eine Wählerin habe nach ihrem Umzug keine Wahlbenachrichtigung für ihren neuen Wohnort erhalten. Das städtische Wahlbüro habe ihr daraufhin erklärt, sie könne in jedem Wahlbüro nach Vorlage ihres Personalausweises ihre Stimme abgeben. Das habe die Frau dann in Tarforst versucht - sei aber abgewiesen worden. Wahlleiter Briel dazu: "Die Wählerin hat sich bei uns beschwert, das ist richtig. Aber wir haben ihr definitiv nicht gesagt, dass sie in jedem beliebigen Wahllokal ihre Stimme abgeben kann, sondern das in Kürenz, ihrem vorherigen Wohnort, tun muss. Der Weg dorthin war ihr aber zu weit."Extra

Im Selbstversuch hat Wahlbüroleiter Briel getestet, ob sich die Wahlumschläge - wie von CDU-Stadtrat Albrecht als hypothetisch möglich dargestellt - über Wasserdampf schadlos öffnen und wieder verschließen lassen. "Für Wahlumschläge wird ein spezieller Kleber genutzt. Den Umschlag unversehrt über Dampf zu öffnen, ist nicht möglich", sagte Briel, der dem Wahlausschuss die so getesteten und zerstörten Briefumschläge vorlegte. "Manipulierte Umschläge wären den Wahlhelfern aufgefallen", sagte Briel. "Der kriminelle Aufwand wäre enorm gewesen, neue Umschläge und neue Stimmzettel, die ebenfalls eine spezielle Qualität haben und nur an Druckereien geliefert werden, im Vorfeld für eine Manipulation zu besorgen. Auch deswegen schließen wir eine Wahlfälschung infolge der zu frühen Auslieferung der Briefwahlstimmen aus", sagte Jensen. woc

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