War es ein technischer Defekt?

TRIER. (wie) Zunächst war für Polizei und Feuerwehr alles klar: Ein kaputter Fernseher löste den Brand im vergangenen Dezember in der Trierer Engelstraße aus, bei dem eine 94-Jährige starb. Nun wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.

Dramatische Rettungsaktion einen Tag vor Heiligabend: Eine junge Frau, die von der Nachtschicht kam, bemerkte morgens kurz nach 5.30 Uhr Rauch in einer Parterre- Wohnung in der Trierer Engelstraße. Sie hielt einen zufällig vorbei kommenden Fußgänger an, gemeinsam klingelten sie die im oberen Stock lebende Tochter der 94-Jährigen aus dem Bett. Zu dritt holten sie unter Lebensgefahr die alte Frau aus der Wohnung. Doch die Hilfe kam zu spät. Die 94-Jährige starb kurze Zeit später im Krankenhaus (der TV berichtete). Die Wohnung wurde zerstört, ist seitdem unbewohnbar. Als Brandursache gaben Polizei und Feuerwehr damals einen kaputten Fernseher an. Das Gerät soll implodiert sein und innerhalb von Sekunden die Wohnung der ans Bett gefesselten Frau in ein tödliches Inferno verwandelt haben. Doch ein von der Versicherung im Januar in Auftrag gegebenes Gutachten ergab: Nicht ein defekter Fernseher, sondern ein darauf stehendes, abgebranntes Weihnachtsgesteck soll den Brand ausgelöst haben. "Andere Brandursachen werden vom Sachverständiger zweifelsfrei ausgeschlossen", sagt Elke Sander, Sprecherin der Versicherung Volkswohlbund. Daher hat das Unternehmen den Schaden noch nicht beglichen. Lediglich ein Vorschuss von 5000 Euro wurde im Januar überwiesen. Nachdem die Versicherung der Polizei das Gutachten schickte, wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Roos bestätigte auf TV-Anfrage, dass wegen fahrlässiger Tötung ermittelt werde. Die Tochter der getöteten 94-Jährigen kann sich das nicht erklären. Sie könne sich an kein Gesteck auf dem Fernsehen in der Wohnung ihrer Mutter erinnern, sagte die 54-Jährige gegenüber dem TV. Seit Monaten wartet sie auf das Geld, um die Wohnung zu renovieren und wieder bewohnbar zu machen. Erst wenn die Ermittlung eingestellt wird oder zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass kein Fremdverschulden für den Brand verantwortlich ist, zahlt die Versicherung.

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