Wieder schlimme Gerüche in Pfalzel: SGD Nord überprüft Eu-Rec

Trier · Am vergangenen Wochenende sind erneut zahlreiche Beschwerden wegen Geruchsbelästigungen in Trier-Pfalzel bei der SGD Nord eingegangen. Die SGD Nord hat laut Mitteilung vom Montagnachmittag sofort reagiert und sich mehrere Stunden vor Ort einen Eindruck von den in Trier-Pfalzel auftretenden Gerüchen verschafft.

 Die Pfalzeler Recyclingsfimra Eu-Rec verarbeitet nicht nur Folien zu Granulat, sondern handelt auch mit Wertstoffen. Auf unserem Bild zu sehen ist das Außenlager der Firma im Trierer Hafen. TV-Foto: Friedemann Vetter

Die Pfalzeler Recyclingsfimra Eu-Rec verarbeitet nicht nur Folien zu Granulat, sondern handelt auch mit Wertstoffen. Auf unserem Bild zu sehen ist das Außenlager der Firma im Trierer Hafen. TV-Foto: Friedemann Vetter

Foto: friedemann vetter (ve.), Friedemann Vetter ("TV-Upload vetter"
 Die neue Filteranlage des Recyclingbetriebs Eu-Rec zeigt laut Aufsichtsbehörde Wirkung: Der Ausstoß der Geruchsstoffe pro Kubikmeter Luft konnte von 2000 auf 240 - und damit weit unter den Grenzwert von 500 - gesenkt werden. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Die neue Filteranlage des Recyclingbetriebs Eu-Rec zeigt laut Aufsichtsbehörde Wirkung: Der Ausstoß der Geruchsstoffe pro Kubikmeter Luft konnte von 2000 auf 240 - und damit weit unter den Grenzwert von 500 - gesenkt werden. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Foto: friedemann vetter (ve.), Friedemann Vetter ("TV-Upload vetter"

Dabei hat die Behörde nach eigenen Angaben festgestellt, dass in dem Bereich, in dem das Wohngebiet an das Hafengebiet grenzt, deutliche Gerüche wahrzunehmen waren. Die Quelle sei die Abfallentsorgungsanlage der Eu-Rec GmbH. Eine anschließende Überprüfung im Betrieb habe tatsächlich Mängel an der Filteranlage ergeben.

Die SGD Nord kündigte an, gegenüber der Eu-Rec eine Anordnung zur Ergreifung von Sofortmaßnahmen zur Wiederherstellung der Filteranlage treffen. Da bei der Überprüfung am Wochenende auch Mitarbeiter des Unternehmens anwesend waren, geht die SGD Nord davon aus, dass das Unternehmen bereits die Eigeninitiative zur Abhilfe ergriffen hat.

Zum Hintergrund: Wird der Grenzwert von 500 Geruchseinheiten (GE) pro Kubikmeter Abluft eingehalten, so kann unter normalen Umständen davon ausgegangen werden, dass in der Nachbarschaft einer solchen Anlage keine erheblichen Geruchsbelästigungen mehr auftreten. Dies bedeutet allerdings nicht, dass dort gar keine auf die Anlage zurückzuführenden Gerüche mehr auftreten dürfen. An bis zu 10 Prozent der Jahresstunden dürfen nach der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) in Wohngebieten Gerüche von Industriebetrieben wahrnehmbar sein, ohne dass dies schon als erhebliche Belästigung zu werten ist.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort