Zu üppiges Grün muss weg

TRIER. (red) Üppig wachsende Bäume und Büsche am Straßenrand können Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern die Sicht erschweren. Verantwortlich für die Pflege der Pflanzen sind die Grundstückeigentümer.

Die Stadt kann im Rahmen ihrer öffentlichen Aufgabe das Zurückschneiden Sicht behindernder Bäume und Sträucher veranlassen und den Verantwortlichen, in der Regel ist das der Grundstückseigentümer, zum Kostenersatz heranziehen. Wenn Grünschnitt nicht kompostiert und auf eigenen Flächen ausgebracht werden kann, kümmert sich der Zweckverband Abfallbeseitigung um die Entsorgung des Grünschnittabfalls. Der Zweckverband nimmt nach Anmeldung den Grünschnitt in Säcke verpackt oder gebündelt kostenlos am Grundstück ab. Ein Anruf beim Zweckverband Abfallbeseitigung (Telefon 0651/9491414) genügt. Wer den Grünschnitt im Wald oder in Gewässern entsorgt, macht sich strafbar.

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