Chlorgas-Unfall: Fahrer muss wieder vor Gericht

Daun. (sey) Zweieinhalb Jahre nach dem Chlorgas-Unfall im Gunderather Ferienpark (Vulkaneifelkreis) geht das juristische Tauziehen in die nächste Runde. Der in erster Instanz freigesprochene Fahrer des Chemie-Lasters muss sich demnächst erneut vor Gericht verantworten.

Im Fokus der Ermittlungen steht ein heute 32-jähriger LKW-Fahrer. Er fuhr den Laster mit der Schwefelsäure, die versehentlich in einen falschen Tank gefüllt wurde. Im Schwimmbad verbreitete sich daraufhin eine giftige, gelb-grüne Gaswolke; über 20 Personen mussten wegen teils schwerer Atembeschwerden behandelt werden. Der von der Trierer Staatsanwaltschaft angeklagte LKW-Fahrer wies im Prozess vor dem Dauner Amtsgericht vor einem Jahr jegliche Schuld von sich. Der vorsitzende Richter sprach den Angeklagten frei. Die Trierer Anklagebehörde legte dagegen Berufung ein, weil der Angeklagte nach Ansicht des Staatsanwalts zumindest eine Teilschuld an dem Chlorgas-Unfall hat.

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